Sozialer Wohnungsbau
Förderung für Bauherren läuft Ende 2021 aus
Ärzte, die als privater Bauherr steuerlich vom Bau einer bezahlbaren Wohnung profitieren möchten, müssen sich beeilen.
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Private Bauherren könnten beim sozialen Wohnungsbau noch eine bedeutendere Rolle spielen – wenn die Förderung stimme. Das postuliert zumindest der Verband Privater Bauherren.
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Berlin. Ärzte, die steuerlich vom Bau einer bezahlbaren Wohnung profitieren möchten, müssen sich beeilen. Wie der Verband Privater Bauherren (VPB) hinweist, laufe zum 31. Dezember 2021 die Förderungsmöglichkeit ab, daher müsse für die entsprechenden Gebäude vor dem 1. Januar 2022 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige getätigt worden sein.
Die Option sei besonders für private Bauherren interessant, da sie mit dem Gesetz – befristet auf vier Jahre – fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen bezahlbaren Wohnung steuerlich geltend machen könnten.
Und das zusätzlich zur geltenden linearen Abschreibung. Dies summiere sich in den ersten vier Jahren auf 28 Prozent. Mehrere Bedingungen sind laut VPB allerdings daran geknüpft: Die Anschaffungs- und Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche dürfen eine bestimmte Summe nicht überschreiten, und die Wohnung muss mindestens zehn Jahre dauerhaft vermietet werden.
Es gibt eine doppelte Kostengrenze: Werden 3000 Euro/Quadratmeter überschritten, gibt es gar keine Förderung, liegen die Kosten zwischen 2000 und 3000 Euro/Quadratmeter ist die Bemessung der Förderung auf 2000 Euro/Quadratmeter gedeckelt. Außerdem seien Aufwendungen für das Grundstück – auch im Falle der Anschaffung – nicht begünstigt.
Entfristung der Förderung gefordert
Der VPB fordert, auch nach der anstehenden Bundestagswahl den Mietwohnungsbau nachhaltig steuerlich zu fördern. Es seien die privaten Bauherren, die bereits heute über 80 Prozent der Wohnungen auf dem deutschen Markt zur Verfügung stellten. Die Ende des Jahres auslaufende Förderung müsse fortentwickelt, angepasst und vor allem entfristet werden, so Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbraucherschutzverbandes.
„Das im August 2019 in Kraft getretene Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus ermöglicht Sonderabschreibungen für neue Mietwohnungen, die über § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt wurden. Das war eine gute Sache, auch wenn es im Detail noch etwas an den tatsächlichen Gegebenheiten am Bau vorbeiging“, so Merzyn.
Sie kritisiert insbesondere die zeitliche Befristung und die Deckelung der Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. „Förderprogramme, die zeitlich begrenzt sind, bewirken erfahrungsgemäß viel weniger als unbefristete. Bei solchen Befristungen wird viel Potenzial verschenkt“, verdeutlicht Merzyn.