Unterlassungsklage

Foodwatch beharrt auf Nährwertkennzeichnung

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat einen Edeka-Online-Shop wegen fehlender Nährwertangaben auf Unterlassung verklagt. "Der Betreiber der Seite www.edeka-lebensmittel.de verkauft zahlreiche Produkte, ohne Informationen etwa zum Zucker-, Fett- oder Kaloriengehalt anzugeben - ein klarer Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht", moniert Foodwatch.

Man habe, heißt es weiter, den Anbieter, einen Hamburger Kaufmann, wegen der fehlenden Pflichtangaben zuvor erfolglos abgemahnt. Die sieben Pflichtangaben der Nährwertkennzeichnung, die auch bei Online-Verkäufen auszuweisen sind, umfassen den Brennwert sowie die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Finanzielle Absicherung

Vorsorge für Kinder: Je früher, desto besser

Kooperation | In Kooperation mit: dem Finanzdienstleister MLP
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Felix Michl: Unternehmer, Jurist und Medizinstudent

Kommentar zur Entscheidung des Bundesrats

Klinikreform – ein Fall fürs Lehrbuch

Lesetipps
Arzt injiziert einem älteren männlichen Patienten in der Klinik eine Influenza-Impfung.

© InsideCreativeHouse / stock.adobe.com

Verbesserter Herzschutz

Influenza-Impfraten erhöhen: So geht’s!