PIP-Brustimplantate
Frau scheitert mit Klage gegen TÜV
Nach dem Skandal um minderwertige Brust-Implantate von PIP hat eine betroffene Frau den TÜV auf Schmerzensgeld verklagt. Jetzt wiesen die Richter die Klage ab.
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Hunderttausendfach soll die PIP billiges Industriesilikon in Brustimplantate gefüllt haben.
© Bruno Bebert / dpa
FRANKENTHAL. Die Klage einer Frau aus Ludwigshafen auf 100.000 Euro Schmerzensgeld wegen mangelhafter Brustimplantate ist abgewiesen worden.
Die Entscheidung hat das Landgericht Frankenthal am Donnerstag verkündet.
Die Klägerin habe nicht genug bewiesen, dass die Implantate ihrer Gesundheit geschadet hätten, so Richterin Therese von Schwichow.
Billiges Industriesilikon in Brustimplantate
Die Frau hatte dem TÜV Rheinland vorgeworfen, die französische Herstellerfirma der Silikon-Kissen nicht ausreichend überwacht zu haben.
Auch in Deutschland wurden die Polster verkauft. Ein Fall beschäftigt auch das Landgericht Karlsruhe, eine Entscheidung gibt es dort aber noch nicht.
Richter: Beweise fehlen
Nach Ansicht der Richterin fehlten Beweise dafür, dass in den Brustpolstern der Klägerin tatsächlich Industriesilikon enthalten gewesen sei.
Zudem sei nicht erwiesen, dass der TÜV überhaupt hätte überprüfen müssen, welches Silikon in den Implantaten enthalten gewesen sei.
Die Anwältin der Klägerin hatte bereits vor dem Gerichtstermin angekündigt, in Berufung zu gehen, sollte die Klage scheitern. Der TÜV habe seine Pflichten vernachlässigt, dazu hätten Analysen der Implantate und unangekündigte Besuche bei PIP gehört.
Die Klägerin hatte sich die Polster nach einer Op zur Krebsvorsorge einsetzen lassen und anschließend über gesundheitliche Probleme berichtet.
Der TÜV hatte die Vorwürfe in einer ersten Verhandlung im Januar zurückgewiesen. Alle Richtlinien seien eingehalten worden. (dpa)