Telematik-Infrastruktur
Fristverlängerung für Ärzte beim Rollout der E-Card?
Gibt es erneut Verzögerungen beim Rollout der Telematikinfrastruktur? Die gematik sagt: Nein. Es könnte aber laut BMG eine Fristverlängerung für Ärzte in Sachen Pflichtanwendungen geben.
Veröffentlicht:BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint die Sorge der Selbstverwaltung, dass nicht alle Praxen fristgerecht bis zum 1. Juli 2018 mit der Technik für die Telematikinfrastrukur (TI) ausgestattet sein könnten, ernst zu nehmen. Die Technik wäre aber wichtig, um Sanktionen für die Vertragsärzte abzuwenden. Denn laut E-Health-Gesetz besteht für Vertragsärzte ab 1. Juli 2018 die Pflicht, in ihren Praxen die Online-Prüfung der Versichertenstammdaten durchzuführen. Andernfalls droht eine pauschale Honorarkürzung.
"Wir werden sorgfältig prüfen, ob die Frist für die verpflichtende Online-Prüfung verlängert werden muss", erklärte ein Sprecher des BMG im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Anlass dieser Prüfung seien Zweifel der Gesellschafter der gematik. Ihrer Ansicht ist ein Jahr nicht ausreichend, um alle Praxen in Deutschland mit entsprechend zertifizierten Lesegeräten bzw. Konnektoren auszustatten. "Die erneuten Verzögerungen entstehen durch die Probleme bei den Herstellern und sind nicht von der Ärzteseite zu verantworten", betont der GKV-Spitzenverband auf Anfrage. "Es gibt bislang nur ein geeignetes Gerät für die Praxen auf dem Markt. Die Industrie ist jetzt am Zug mehr zertifizierte Geräte zu liefern, die bei den Ärzten ankommen", heißt es seitens der KBV.
Rollout startet dieses Jahr
Der Rollout der TI wird aber dennoch dieses Jahr starten, so die eindeutige Botschaft der gematik. Die Betreibergesellschaft der TI geht im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" auch nach wie vor davon aus, dass ab Herbst dieses Jahres erste Geräte zur Verfügung stehen. Probleme mit den Kartenlesern, wie es Medienberichte vermuten ließen, gebe es nicht. Der gematik lägen mehrere Zulassungsanträge vor. Das heißt, zumindest bei den Kartenlesern könnte es eine Auswahl für Ärzte geben.
In Sachen Konnektor sieht die Lage etwas anders aus. Hier hat die gematik die österreichische Firma RISE beauftragt, einen weiteren Konnektor für den bundesweiten Rollout zu entwickeln, da derzeit nur das Gerät aus der Testregion Nordwest bereitsteht. Mit diesem zweiten Konnektor sei aber wegen des Ausschreibungsverfahrens nicht vor dem ersten Quartal 2018 zu rechnen. Die gematik kann aber nachvollziehen, dass man die Frist für die Ärzte verlängern will. Schließlich habe sich durch den nach hinten verschobenen Rollout-Termin auf diesen Sommer auch die Gesamt-Rollout-Phase verschoben.
Neue Spezifikationen, die der Industrie die Arbeit erschweren könnten, gebe es jedoch nicht. Erste Geräte ab August verfügbar Michael Brockt, Vertriebsleiter Healthcare Deutschland bei der Concat AG zeigt sich zuversichtlich: Sein Zulieferer Ingenico habe ihm zugesagt, dass der entsprechende E-Health-fähige Kartenleser ab August verfügbar sei. Die Concat AG ist als Anbieter von IT-Infrastrukturen und einem Konnektor für die Telematikinfrastruktur, der sogenannten KoCo-Box, selbst bei den Tests der TI dabei. Auch der Konnektor sei Ende August lieferbar, so Brockt.
Probleme könne eher die Implementierung der Geräte in die Praxissoftware bereiten. Concat stelle hierfür ein Implementierungs-Tool zur Verfügung. Allein damit seien zusätzlich 45 Mann-Tage notwendig. Prinzipiell könnte man in den Praxen aber im dritten Quartal die Technik noch installieren. Auch vonseiten der CompuGroup, die die Online-Tests in der Region Nordwest mit begleitet weiß man nichts von Defiziten bei den Kartenlesegeräten. Zumindest was die aktuelle Spezifikation vonseiten der gematik und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betrifft. Denn auch durch letzteres müssen die Geräte noch zertifiziert werden.
Was allerdings noch fehlt: Einschlägige Tests für die mobilen Kartenlesegeräte, berichtet die gematik. Hier wolle man nämlich schon bei den Tests die Komponenten für die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die für spätere Anwendungen der Gesundheitskarte wie den Notfalldatensatz, notwendig seien, mittesten. Und hier fehlten noch die Zulassungen des BSI, das für die Signatur naturgemäß strengere Anforderungen stellt. Ziel sei es, dass die Kartenleser (auch die stationären Geräte) später dann durch ein Software-Update auf die neuen Funktionen vorbereitet werden könnten. Damit dann eben nicht wieder ein Gerätetausch stattfinden muss. (reh/mh)