Urteil

Fruchtquark darf so wichtig sein wie Milch

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KARLSRUHE. Das Unternehmen Ehrmann durfte seinen Kinder-Früchtequark "Monsterbacke" mit dem Slogan "So wichtig wie das tägliche Glas Milch" bewerben. Der Vergleich sei nicht irreführend, urteile der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag (Az.: I ZR 36/11).

Noch offen bleibt danach, ob Ehrmann erläutern musste, dass sich der Vergleich offenbar auf den Kalziumgehalt bezog. Dies soll nun das Oberlandesgericht Stuttgart noch klären. Ehrmann hatte den Slogan 2010 verwendet.

Jedenfalls damals sei dies eine zulässige gesundheitsbezogene Angabe gewesen, urteilte der BGH. Für die Verbraucher sei es offenkundig gewesen, dass sich der Vergleich nicht auf den Zuckergehalt beziehen konnte. (mwo)

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