Gesundheitspolitik
GVSG: Auch Thüringer FDP übt jetzt Kritik am Zuschnitt der Hausarztpauschale
Die im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) angelegte Jahrespauschale für Hausärzte kann unmöglich so bleiben – findet auch die FDP im Thüringer Landtag.
Veröffentlicht:Erfurt. In Thüringen stehen Landtagswahlen ins Haus. Grund genug für die dortigen Freidemokraten, sich kritischen Stimmen an der Bundesgesetzgebung anzuschließen: So etwa jetzt mit der Aussage, die Reformideen des Bundesgesundheitsministers zeugten „vermehrt von fehlendem Verständnis über die Versorgungsstrukturen vor Ort“.
Konkret bezieht sich die Thüringer FDP in einer Mitteilung am Freitag auf die mit dem Versorgungsgesetz GVSG (aktuell in der parlamentarischen Beratung) avisierte Hausarztpauschale. Die wie es heißt „vorgesehene Ausschließlichkeit der Abrechnung einer Versorgungspauschale für nur einen Hausarzt einmal im Jahr“ lasse insbesondere diabetologische Schwerpunktpraxen Honorarausfälle befürchten.
Da diese spezialisierten Leistungserbringer selbst dem hausärztlichen Spektrum angehören, aber meist Überweisungsempfänger sind, könnten sie die Pauschale selbst nicht geltend machen und kämen damit dann nicht mehr auf ihre Kosten.
„Es braucht unverzüglich eine Klarstellung“
Unlängst hatte bereits der Bundesverband der Diabetologen eine Unterschriftenaktion mit den Ziel gestartet, den Status „diabetologische Schwerpunktpraxis“ gesetzlich als alternatives Abrechnungskriterium der geplanten Jahrespauschale festzuschreiben.
Wofür sich nun gleichlautend die Thüringer Liberalen stark machen: „Es braucht unverzüglich eine Klarstellung von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, dass auch zukünftig Schwerpunktpraxen eine eigene Abrechnung ermöglicht wird.“
Ein Verlust diabetologischer Schwerpunktpraxen infolge wirtschaftlicher Einbußen durch das GVSG „hätte katastrophale Auswirkungen auf die Versorgung“, heißt es weiter. „Zumal im Rahmen der Krankenhausreform auch eine weitere Ambulantisierung diabetologischer Behandlungen vorgesehen ist.“ (cw)