Digitalisierung
Gassen erwartet keinen Hype bei Apps auf Rezept
Nach Inkrafttreten des Digitale-Versorgung-Gesetzes hofft die Gesundheitspolitik auf Fortschritte bei der Digitalisierung. Die KBV ist eher skeptisch, ob viele Patienten mitmachen.
Veröffentlicht:Berlin. Die Kassenärzte erwarten zunächst eine begrenzte Nachfrage nach neuen digitalen Angeboten für die Patienten wie Gesundheits-Apps auf Rezept.
„Bei manchen Krankheiten werden Apps sinnvoll und hilfreich sein und einen tatsächlichen Mehrwert bringen“, sagte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, der Deutschen Presse-Agentur. „Dass es einen Hype gibt, glaube ich eher nicht.“
Bei elektronischen Patientenakten sei der Nutzen für Ärzte begrenzt. „Patienten haben das Recht, Daten für einen Arzt unsichtbar zu stellen, was völlig in Ordnung ist.“ Aus der Akte könne daher aber auch keine Haftung für den Arzt entstehen.
Bestimmte Apps fürs Handy können Patienten künftig von der Kasse bezahlt bekommen, wenn ihr Arzt sie verschreibt. Laut Digitale-Versorgung-Gesetz, das kurz vor Weihnachten in Kraft getreten ist, gilt dies zum Beispiel für Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen, oder für digitale Tagebücher für Diabetiker.
Dafür ist eine rasche Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgesehen. Ein Jahr tragen die Kassen die Kosten, in dieser Frist müssen App-Anbieter den Nachweis einer besseren Versorgung liefern.
„Eher kleinerer Kreis wird das dauerhaft nutzen“
Gassen sagte dazu: „Anfang Januar gehen immer die Anmeldezahlen in Fitnessstudios hoch, weil sich viele zu Silvester mehr Sport fürs neue Jahr vornehmen. So könnte es bei manchen Apps auch sein: Nach acht Wochen guckt keiner mehr drauf, bis auf einen eher kleineren Kreis von Patienten, die das wirklich nutzen.“
Es gebe sehr viele Angebote, aber nur die allerwenigsten seien als Medizinprodukt zugelassen – eine der Voraussetzungen dafür, dass die Kassen die Kosten für die Verordnung übernehmen. Wichtig sei zudem, dass verordnungsfähige Apps wie Medikamente im Praxissystem abrufbar sind.
Mit Blick auf E-Akten, die Patienten ab 2021 zur freiwilligen Nutzung angeboten werden sollen, sagte der Kassenärzte-Chef: „Es wird junge EDV-affine Patienten geben, die die digitale Akte in größerem Umfang nutzen – und andere, die sagen, das interessiert mich nicht. Man kann sich schwer vorstellen, dass viele über 75-Jährige ihren Fokus auf die E-Akte legen, wenn sie seit 20 Jahren zu ihrem Hausarzt gehen, der ohnehin weiß, was bei ihnen anliegt.“ (dpa)