Der konkrete Fall

Gebäudepolice – Die billigen Zeiten sind vorbei

Die Wohngebäudeversicherung kommt Anbieter immer teurer. Deshalb ändern sich hier jetzt die Geschäftsgepflogenheiten.

Veröffentlicht:

Frage: Vor Kurzem hatte ich einen Wasserschaden an meinem Haus, den der Wohngebäudeversicherer auch übernommen hat. Jetzt habe ich einen Brief von dem Anbieter bekommen, in dem er meinen Vertrag kündigt. Ist das rechtens?

Antwort: Ja, nach einem Schadensfall dürfen Anbieter eine Police außerordentlich kündigen. Denn die Unternehmen prüfen regelmäßig, ob sie ein gutes oder schlechtes Geschäft mit einem Vertrag machen und trennen sich möglicherweise oder erhöhen die Preise. Das ist derzeit vermehrt der Fall bei Wohngebäudeversicherungen, berichtet der Düsseldorfer Versicherungsmakler Johannes Brück. Er beobachtet Prämienerhöhungen um bis zu 15 Prozent. „Viele Häuser sind alt, es kommt häufiger zu Wasserschäden durch marode Leitungen“.

Hinzu kommen mehr Schäden durch Naturkatastrophen. Jahrelang haben die Anbieter Wohngebäude zu günstigen Preisen versichert, die jetzt nicht mehr auskömmlich sind. Deswegen ändern sie jetzt ihre Geschäftspolitik. Kunden können wenig gegen einen Rauswurf tun. Verbraucherschützer raten, den Anbieter dazu zu bewegen, den Vertrag selbst beenden zu dürfen.

Das erhöht die Chancen, einen neuen Versicherer zu finden. Denn wem einmal gekündigt wurde, der hat oft Schwierigkeiten, eine neue Gesellschaft zu finden. Eine andere Möglichkeit, den Rauswurf zu verhindern, ist es, Bagatellschäden selbst zu begleichen oder veränderte Konditionen für einen bestehenden Vertrag auszuhandeln, etwa einen Selbstbehalt oder eine höhere Prämie.

Grundsätzlich müssten sich Kunden damit abfinden, dass die Zeiten der billigen Wohngebäudeversicherung vorbei sind, meint Makler Brück. „Wer jetzt noch einen billigen Vertrag abschließt, tut das in der Regel auf Kosten des Versicherungsumfangs.“ Der Experte glaubt, dass die Gesellschaften künftig wieder mehr Selbstbehalte in die Verträge einbauen werden. „Das hatten wir früher bei der Sturmversicherung, dahin werden wir wieder kommen.“ (acg)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Öffentliche Gesundheit

Lauterbach macht aus BZgA ein BIÖG

Ergebnisse unserer Sonntagsfrage

Bundestagswahl: So wählen Leserinnen und Leser der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Uhr vor einer Zeitwertkarte

© rdnzl/stock.adobe.com

Krankenhaus

Belegärzte sehen wegen Klinikreform ihre Existenz gefährdet

Die richtige Diabetes-Diagnose zu erkennen, kann schwierig sein. Doch ein Algorithmus hilft, um durch das Labyrinth aus Typ-1-, Typ-2- und Autoimmundiabetes zur richtigen Diagnose zu gelangen.

© ra2 studio / stock.adobe.com

Latenter Autoimmundiabetes bei Erwachsenen

Diabetes: Verwechslungsgefahr bei LADA