DRK-Schwesternschaft

Gehaltsexzesse sollen der Vergangenheit angehören

Der Berliner Gehaltsskandal in der DRK-Schwesternschaft ist aufgearbeitet. Jahreseinkommen von über 500.000 Euro sollen künftig nicht mehr möglich sein.

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BERLIN. Im vergangenen Frühjahr berichtete der Radio- und Fernsehsender rbb, dass die frühere Oberin der Schwesternschaft, Heidi Schäfer-Frischmann, in den Jahren 2009 bis 2010 ein Jahresgehalt inklusive Boni von bis zu 540.000 Euro bezogen hatte.

Bestätigt wurden diese Zahlen von der Schwesternschaft nie, dementiert bis zum heutigen Tag aber auch nicht. Sofort nach Bekanntwerden des Berichts beauftragte der Verein ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen, um die Angemessenheit der Bezüge der ehemaligen Oberin, die bis 2012 im Amt war, klären zu lassen.

Die Aufarbeitung der Vergütungsfrage sei nun abgeschlossen, teilte die Schwesternschaft mit. Für die Organisationsentwicklung habe man "entscheidende Konsequenzen" gezogen.

So wurde auf der Mitgliederversammlung im vergangenen Jahr der Vorstand der DRK-Schwesternschaft neu gewählt, der das Gehalt der Oberin festlegt. "Insbesondere die Positionen des Schatzmeisters und des Juristen im Vorstand wurden mit fachkundigen und unabhängigen Personen neu besetzt", sagte eine Sprecherin des Vereins.

Satzung regelt Vergütung der Oberin

Zudem bestimme nun die Satzung, dass die Vergütung der Oberin zukünftig durch den gesamten geschäftsführenden Vorstand per Beschluss ohne Stimmrecht der Oberin festgelegt wird. Dieser Beschluss werde zusätzlich, wie alle anderen Tätigkeiten auch, durch "externe Revisionisten auf Angemessenheit und Zustandekommen" überprüft.

Gleich nach Bekanntwerden des fürstlichen Gehalts für die ehemalige Oberin hatte ihre Nachfolgerin Dorren Fuhr betont, dass ihre Vergütung "nicht annähernd so hoch" sei wie die kolportierten Bezüge ihrer Vorgängerin.

Der Verband der DRK-Schwesternschaften, die Dachorganisation, hatte die Vorgänge im vergangenen Jahr dahingehend kommentiert, dass ein Gehalt in solcher Höhe - sollten die Vorwürfe denn stimmen - unangebracht sei.

Aufgabe der Oberin der DRK-Schwesternschaft ist es, die Richtlinien der Vereinsarbeit zu bestimmen. Sie ist als eine Art "Vorstandsvorsitzende" die Chefin von rund 1100 Vereinsmitgliedern, die meisten davon Krankenschwestern.

Die Oberin fungiert zudem als Leitung des Pflegebereichs aller zur Schwesternschaft gehörenden Einrichtungen. Dazu zählen in Berlin vier Krankenhäuser und eine Pflegeeinrichtung. (juk)

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