Rechtsanwältin klärt auf
Geimpft oder genesen – dürfen Ärzte das die Praxismitarbeiter fragen?
Das Infektionsschutzgesetz erlaubt Praxisinhabern, den Impfstatus ihrer Mitarbeiter zu erfragen. Das gilt jedoch nur für Impfungen, die die KRINKO für erforderlich hält. Cave: Die COVID-Prävention gehört bislang nicht dazu!