Strukturwandel in Kliniken
Geld und Qualität erstmals in einem Boot
Durch das Krankenhausstrukturgesetz, das am 1. Januar in Kraft tritt, werden die Karten für Klinken neu gemischt: Häusern, die nicht ertragsstark genug sind, um Investitionen notfalls aus eigener Tasche zu finanzieren, droht das Aus.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Zwischen der Vorlage des Referentenentwurfs und der Schlussfassung des Anfang November verabschiedeten Krankenhausstrukturgesetzes verging mehr als ein halbes Jahr.
Fast bis zuletzt hagelte es Proteste von Klinikseite. Die Hoffnung, in Sachen Investitionskosten Rückendeckung aus Berlin zu bekommen, würde sich offensichtlich nicht erfüllen.
Plötzlich jedoch drehte der Wind: Anfang Oktober vereinbarten Bund und Länder zusätzliche Fördermittel für die Kliniken. Unter anderem wurde ergänzend ein unbefristeter Pflegezuschlag über jährlich 500 Millionen Euro durchgewunken, eine bessere Vergütung der Notfallversorgung oder auch eine Mitfinanzierung höherer Tarifabschlüsse durch die Krankenkassen.
"Die Krankenhausreform stellt die Finanzierung der laufenden Kosten der Kliniken auf eine deutlich verbesserte Grundlage", lobte anschließend etwa Professor Hans-Fred Weiser, Präsident des Verbandes der Leitenden Krankenhausärzte.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte das Gesetz, das sich "drängender Probleme des stationären Sektors" annehme.
Zuschläge bei guter Qualität, Abschläge bei schlechter
Laut einer Aufstellung des Bundesgesundheitsministeriums wird den Kliniken der gleichzeitig eingeläutete Strukturwandel in den kommenden fünf Jahren mit insgesamt fast zehn Milliarden Euro versüßt.
Denn die mit der Reform erstmals in die medizinische Versorgung eingeführte unmittelbare Verknüpfung von Honorar und Qualität dürfte auf lange Sicht vor allem solche Häuser vor Probleme stellen, die wirtschaftlich bereits auf schwachen Beinen stehen.
Für "Leistungen oder Leistungsbereiche mit außerordentlich guter Qualität" sollen Kliniken Zuschläge erhalten, für "unzureichende Qualität" Abschläge hinnehmen.
Wer die nötigen Investitionen nicht aufzubringen vermag, die - vom GBA noch zu erarbeitenden - Qualitätsanforderungen zu erfüllen, droht künftig aus der Versorgung herauszufallen.
Kliniken zweiter Klasse soll es nicht mehr geben: Häuser, denen in drei aufeinander folgenden Jahren das Honorar wegen Qualitätsmängeln gekürzt wurde, sollen ganz oder teilweise aus dem Krankenhausplan herausgenommen werden.
Strukturfonds mit maximal eine Milliarde Euro
Als Hintertür für finanzschwache Krankenhäuser sieht das Reformgesetz die Einrichtung eines Strukturfonds vor, aus dem maximal eine Milliarde Euro rekrutiert werden könnten.
500 Millionen Euro sollen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für Projekte locker gemacht werden, mit denen Überkapazitäten abgebaut oder Krankenhäuser für andere Versorgungszwecke umgebaut werden.
Geld fließt allerdings nur, wenn sich die Länder an den jeweils zur Förderung eingereichten Projekten in gleicher Höhe beteiligen, ohne ihren Haushaltsposten für Krankenhausinvestitionen zu kürzen.
Ein weiterer Rettungsanker wird klammen Kliniken zugeworfen: Wenn sie für die regionale Versorgung wichtig sind, erhalten sie einen "Sicherstellungszuschlag", vorausgesetzt, die Vorjahresbilanz weist ein Defizit aus.