Zu Rückzahlung verurteilt

Gericht: Kein Honorar für falschen Psychotherapeuten

Ein Mann erschleicht sich seine Zulassung als Therapeut mit gefälschten Zeugnissen. Als der Schwindel auffliegt, soll er seine Honorare zurückzahlen. Der Fall landet vor Gericht.

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Berlin. Ein falscher Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Honorar – auch wenn er über Fachwissen verfügt und seine Patienten zufrieden sind. Das hat das Sozialgericht Berlin entschieden, wie ein Sprecher mitteilte.

Damit war die Klage einer Krankenkasse aus Niedersachsen gegen einen Mann aus Berlin erfolgreich, der 2018 in Mannheim wegen Urkundenfälschung, Missbrauchs von Titeln und Betrugs verurteilt wurde. Er hatte sich demnach seine Zulassung als Kinder- und Jugend-Psychotherapeut in Baden-Württemberg mit gefälschten Diplomen erschlichen. In der Folge zahlte ihm die Kassenärztliche Vereinigung Honorar von mehr als 110.000 Euro.

Nachdem der falsche Therapeut aufgeflogen und verurteilt worden war, forderte die KV das Geld zurück. Später trat sie einen Teil der Forderung in Höhe von 417 Euro an eine Krankenkasse in Niedersachsen ab. Die klagte schließlich vor dem Berliner Sozialgericht. Neben der Rückzahlung ging es ihr nach den Angaben um die Feststellung, dass die Rückforderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert.

Dem folgte das Gericht. Argumente des Mannes, er habe aufgrund diverser Fortbildungen über ein breites Fachwissen verfügt, ließen die Richter nicht gelten. Auch sein Einwand, es habe nie unzufriedene Patienten oder Beschwerden gegeben, zählte nicht. Das Urteil ist laut Gericht rechtskräftig. (dpa)

Sozialgericht Berlin, Az.: S 143 KR 853/22

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