VG Berlin weist Eilantrag ab

Gericht: RKI-Lageberichte verletzen nicht die Menschenwürde

Traumatisiert durch die täglichen Corona-Situationsberichte des RKI? Das behauptetet jedenfalls eine Klägerin und zog vor Gericht. Erfolglos.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Rückendeckung vom Gericht: das Robert Koch-Institut in Berlin

Rückendeckung vom Gericht: das Robert Koch-Institut in Berlin

© Uwe Koch / Eibner-Pressefoto / picture alliance

Berlin. Die täglichen Lageberichte des Robert Koch-Instituts (RKI) verletzen weder Menschenwürde noch Persönlichkeitsrechte der Bürger. Sie sind gar nicht individuell betroffen und können daher auch nicht gerichtlich gegen die Lageberichte vorgehen, wie jetzt das Verwaltungsgericht Berlin entschied.

Die Antragstellerin wollte dem RKI verschiedene Äußerungen in seinen Lageberichten untersagen lassen. Die Berichte seien übertrieben. Dies wecke „Urängste“ und sei geeignet, sie zu traumatisieren. Ihre Menschenwürde werde dadurch „mit den Füßen getreten“. Von Politik und Gerichten würden die Lageberichte aber „zum Maß aller Dinge“ erhoben. Faktisch bestimme das RKI so „seit Monaten das Schicksal des Landes und seiner Bürger“.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag nun als unzulässig ab. „Ein Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen besteht unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt.“

Keine persönlichen Beeinträchtigungen

Insbesondere komme eine Verletzung von Grundrechten nicht in Betracht. So enthielten die Lageberichte keine personenbezogenen Aussagen, die das Persönlichkeitsrecht verletzen könnten. Eine Verletzung der Menschenwürde sei nur durch staatliches Handeln möglich. Hierfür habe die Antragstellerin „nichts dargetan“.

Im Gegenteil ziele „das Informationshandeln des RKI gerade auf den subjektiven Schutz der Bürger ab“. Dies wäre auch dann nicht ernsthaft infrage gestellt, „wenn einzelne Äußerungen sich als diskutabel erweisen sollten“.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, insbesondere eine posttraumatische Belastungsstörung als Folge der RKI-Veröffentlichungen, habe die Antragstellerin nicht glaubhaft gemacht.

Bereits im Mai hatte das Verwaltungsgericht Berlin betont, dass sich Politik und Verwaltung an den Einschätzungen des Robert Koch-Instituts orientieren dürfen, auch dann, wenn die zugrundeliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse noch nicht abschließend gesichert sind.

Az.: 14 L 382/20

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

© Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH

Vitamin-C-Therapie

Die Chancen der Vitamin-C-Hochdosis-Therapie nutzen

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Medizinischer Infusions-Tropf mit buntem Hintergrund

© Trsakaoe / stock.adobe.com

Hochdosis-Therapie

Vitamin C bei Infektionen und Long-COVID

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

© Spinger Medizin Verlag

Vitamin C als hochdosierte Infusionstherapie

Internationaler Vitamin-C-Kongress im Juni

Anzeige | Pascoe pharmazeutische Präparate GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Systematisches Review

Demenz: Neue Einblicke zur Prognose nach der Diagnose

Lesetipps
Die Autorinnen und Autoren resümieren, dass die räumliche Nähe der Fasern und ihrer Verschaltungen zu unerwünschten Querverbindungen führen kann: Gastrische und abdominale Schmerzen führen dann in seltenen Fällen zu abnormen Herzmanifestationen.

© andranik123 / stock.adobe.com

Magentumor verursacht Herzproblem

Kasuistik: Protonenpumpenhemmer stoppt Arrhythmie