Gericht darf nicht einfach einen Anwalt bestimmen

KOBLENZ (dpa). Einem Beschuldigten darf kein Pflichtverteidiger aufgedrängt werden. Das geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor.

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Vielmehr muss ihm ausreichend Zeit gelassen werden, sich einen Anwalt seines Vertrauens zu suchen. Das Gericht hob mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Landgerichts Trier auf.

Im konkreten Fall hatte der Ermittlungsrichter für einen Beschuldigten kurz nach der Verhaftung eine Pflichtverteidigerin bestellt, weil dieser keinen Anwalt kannte. Später wollte der Beschuldigte jedoch die Anwältin wechseln, was Amts- und Landgericht ablehnten.

Der Beschuldigte habe nicht nachgewiesen, dass das Vertrauensverhältnis zu der vom Gericht beauftragten Verteidigerin gestört sei. Das OLG sah die Sache anders.

Es befand, dass es ein Gebot der Fairness sei, Beschuldigten bei der Auswahl des Anwalts genügend Zeit einzuräumen. Zwar verlange das Gesetz bei drohender Untersuchungshaft, dass dem Betroffenen unverzüglich ein Anwalt besorgt werden muss. Dies dürfe aber nicht auf Kosten eines fairen Verfahrens gehen.

Az.: 2 Ws 50/11

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