Gericht untersagt Vertragstrick der Allianz

KÖLN (iss). Gute Nachrichten für Privatversicherte: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat der Allianz Private Krankenversicherung untersagt, von Tarifwechslern pauschale Beitragszuschläge zu verlangen. Damit hat sich die Finanzaufsicht BaFin gegen die Allianz durchgesetzt.

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Nach dem Versicherungsvertragsgesetz dürfen PKV-Kunden bei ihrem Anbieter ohne Zuschlag in einen Tarif mit gleichem Leistungsangebot wechseln. Die Allianz hat versucht, das mit einem Trick zu umgehen. Sie brachte 2007 den Tarif Aktimed auf den Markt und schloss die vergleichbaren bestehenden Tarife. Von Altkunden verlangt der Versicherer bei einem Wechsel einen "Tarifstrukturzuschlag" von 20 Prozent, egal ob sie vorher einen Risikozuschlag zahlen mussten oder nicht. Der neue Tarif sei völlig anders kalkuliert, argumentiert die Allianz. Ihre Strategie wird von anderen PKV-Anbietern und Verbraucherschützern heftig kritisiert.

Die BaFin untersagte der Allianz das Vorgehen, die dagegen klagte. Während das Verwaltungsgericht Frankfurt der Allianz Recht gab, zeigte das BVerwG dem drittgrößten PKV-Unternehmen jetzt die rote Karte. "Die Erhebung eines pauschalen Risikozuschlages aus Anlass des Tarifwechsels ist unzulässig", entschieden die Richter. Das Vorgehen verstoße gegen zwingendes Versicherungsvertragsrecht. Die Allianz bezeichnete die Entscheidung als "unerwartet". Nach der Analyse des schriftlichen Urteils werde man die neuen Rahmenbedingungen umsetzen, teilte das Unternehmen mit. Der Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater Stefan Albers begrüßte das Urteil. "Dies ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz."

Az.: 8 C 42.09

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