Fristlose Kündigung
Gericht versagt Pflegedienst Rechtsschutz
BERLIN. Ein Pflegedienst, dem aufgrund von Betrugsvorwürfen vom Land Berlin fristlos die Versorgung von Sozialhilfeempfängern gekündigt wurde, hat keinen Anspruch auf einstweiligen Rechtsschutz. Das hat das Sozialgericht Berlin (SG) vorige Woche entschieden.
Über betrügerische Machenschaften der Geschäftsführerin des Pflegedienstes hatte die Fernsehsendung "Team Wallraff - Reporter Undercover" Anfang Mai berichtet. Für den Bericht mimte Wallraff einen gesunden Rentner, der als Sozialhilfeempfänger Hilfe im Haushalt benötigt.
Die Geschäftsführerin des Pflegedienstes zeigte ihm, wie er sich als Schlaganfallpatient ausgeben kann. Zudem stattete sie ihn mit Rollator, Windeln und Urinflasche aus, damit er bei der Pflegebedarfsfeststellung möglichst umfangreiche Leistungen bewilligt bekommt.
An den Leistungen wollte die Pflegegeschäftsführerin Wallraff dem Bericht zufolge mit 25 Prozent beteiligen.
Dieser Bericht und drei ähnliche Fälle führten laut Sozialgericht zur fristlosen Kündigung Anfang Juni. Die Senatsgesundheitsverwaltung warf der Pflegedienst-Chefin vor, sie habe in erheblichem Umfang und grob fahrlässig nicht erbrachte Leistungen abgerechnet.
Dagegen hatte die Geschäftsführerin einstweiligen Rechtsschutz gefordert mit der Begründung, ihr drohe die wirtschaftliche Vernichtung. Das Gericht wies den Antrag der Pflegedienst-Leiterin ab.
Es betrachtet die Kündigung als nicht existenzgefährdend. Das Hauptsacheverfahren steht aus.
Der Pflegedienst ist nach Gerichtsangaben weiterhin zugelassen. Versorgungsverträge mit den Pflegekassen bestehen fort. Die Kassen müssen nun prüfen, ob sie dem Pflegedienst die Zulassung entziehen. (ami)
Urteil des Sozialgerichts Berlin, Az.: S 212 SO 1647/14 ER