Urteil für 21. August erwartet

Getöteter Arzt aus der Eifel: Gutachter hält Angeklagte für schuldfähig

Der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Arztes in der Eifel ist auf der Zielgeraden. Nach den Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen soll es nächste Woche Plädoyers und Urteil geben.

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Trier. Im Prozess um einen ermordeten Arzt aus der Eifel hält ein psychiatrischer Gutachter die drei Angeklagten für schuldfähig. Bei keinem gebe es Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung oder psychische Störung, sagte der Sachverständige Wolfgang Retz am Mittwoch vor dem Landgericht Trier. Allerdings fehlten bei den 17 und 18 Jahre alten Angeklagten objektive Hinweise, ob zur Tatzeit eine akute Intoxikation nach Alkohol- und Drogenkonsum vorgelegen habe.

Beide hatten in ihren Einlassungen angegeben, vor der Tat reichlich Alkohol und Drogen konsumiert zu haben. So hatte der 18-Jährige von Wodka, Speed, Kokain und Amphetamin gesprochen. Es gebe allerdings nach den detailreichen Einlassungen keinen Anhaltspunkt dafür, dass deren Urteilsvermögen eingeschränkt gewesen sei, sagte Retz.

„Beides zusammen kann sicherlich nicht wahr sein.“ Wenn die angegebene Menge an Drogen und Alkohol konsumiert worden sei, würde das eine erhebliche Einschränkung der Steuerungsfähigkeit bedeuten, sagte Retz auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters. Anhand der Einlassungen ließen sich aber „keine Steuerungsmängel“ erkennen.Motiv zerrüttete Familienverhältnisse

Immer wieder betrunken und aggressiv

Der 53 Jahre alte Orthopäde war Ende 2022 getötet worden. Als mutmaßliche Täter sitzen seit Mitte April die 36 Jahre alte Ex-Freundin des Opfers, ihr heute 18-jähriger Sohn und dessen 17 Jahre alter Halbbruder auf der Anklagebank. Sie sollen den Arzt nach einem gemeinsamen Plan getötet und die Leiche in einem Waldstück bei Rockeskyll (Kreis Vulkaneifel) vergraben haben, so die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Motiv soll „ein zerrüttetes innerfamiliäres Verhältnis“ gewesen sein. Der 53-Jährige habe seit längerem übermäßig Alkohol getrunken – dann sei es zu verbalen und körperlichen Übergriffen gekommen. So auch am Tatabend, hieß es in der Anklage.

Bei den jungen Männern lautet die Anklage auf gemeinschaftlichen Mord: Sie sollen dem Arzt nach einem Streit mit der Ex aufgelauert, ihn mit Baseballschläger und Schraubenschlüssel attackiert und mit einer Schlinge um den Hals gewürgt haben. Die 36-Jährige soll sich an der Gewalt nicht beteiligt haben. Sie ist wegen gemeinschaftlichen Totschlags angeklagt.

Laut Retz hatte sich die Frau im März 2022 von dem Arzt getrennt: Immer wieder sei er nach Alkoholkonsum aggressiv und gewalttätig geworden. Zudem habe er weitere Beziehungen mit jungen Frauen gehabt, sagte sie dem Gutachter. Nach der Trennung habe sich im Alltag nicht viel geändert: Der Arzt sei weiter in dem Haus „ein und aus gegangen“, sage Retz. Auch am Tatabend sei er stark alkoholisiert aufgetaucht. Die Frau hat mit dem Arzt drei gemeinsame Kinder. Die Krankenschwester war seit 2011 mit dem Mann zusammen.

Der angeklagte 17-Jährige habe mit 13 oder 14 Jahren angefangen, mit seinem Halbbruder Cannabis zu rauchen. Später kamen Speed und andere Drogen hinzu, berichtete der Gutachter. Sie hätten sich öfter am Wochenende getroffen, um zu konsumieren. Retz sprach von einem „schädliche Gebrauch“ der Substanzen, ohne abhängig zu sein. In der Schule habe der Jugendliche immer wieder Probleme gehabt.

Zu dem 18-Jährigen lagen dem Gutachter weniger Informationen vor, da es keine Untersuchung gegeben habe, sagte Retz. Dieser habe mit 13 Jahren mit Cannabis angefangen, dann den Konsum gesteigert. „Es ist von einer Drogenproblematik auszugehen, die in eine Sucherkrankung münden könnte“, sagte der Gutachter

.Todesopfer war lange vermisst

Der Arzt, der am 30. Dezember 2022 zuletzt an seiner Arbeitsstelle im Krankenhaus in Daun gesehen worden war, galt lange als vermisst. Im vergangenen Juni hatte ein Spaziergänger im Wald einen Teil der sterblichen Überreste entdeckt und die Polizei informiert. Die Suche im angrenzenden Wald führte die Ermittler dann zur Fundstelle des restlichen Körpers.

Das Todesopfer war seit 2014 bereits viermal wegen verbalen und körperlichen Übergriffen nach übermäßigem Alkoholgenuss zu Geldstrafen verurteilt worden. Einmal hatte er seine Ex-Frau geschlagen, später seine jetzt angeklagte Lebensgefährtin.

Die Plädoyers sind für nächsten Montag vorgesehen. Das Urteil könnte dann am 21. August gesprochen werden. (dpa/lrs)

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