Oberverwaltungsgericht Lüneburg
Göttinger Medizinstudent hat keinen Anspruch auf einen weiteren Prüfungsversuch
Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg stellt die Nichtanwendung der Gleitklausel bei Nachprüfungen kein unzumutbares Hindernis auf dem Weg zur Erlangung des ärztlichen Berufes dar.