Ärzte geben zu
Große Wissenslücken bei der Umsatzsteuer
Die Regelungen zur Umsatzsteuer bei Präventionsleistungen sind vielen Ärzten nicht klar. Eine Umfrage zeigt: Es herrscht eine große Unsicherheit, weswegen viele Niedergelassene sich scheuen, Präventionsleistungen anzubieten.
Veröffentlicht:NEU-ISENBURG. Egal, wer in Zukunft in Berlin regiert: Prävention bleibt auch nach dem Scheitern des Präventionsgesetzes auf der Agenda von Politik und Gesellschaft.
Über die steuerlichen Probleme, die mit dem Erbringen von Präventionsleistungen verbunden sind, sind sich viele Ärzte allerdings nicht im Klaren.
Ein Schlaglicht auf die Unsicherheit, die zu diesem Thema bei niedergelassenen Ärzten besteht, wirft eine aktuelle Umfrage der bundesweit agierenden Steuerberatungsgesellschaft ETL Advision unter rund 1000 Ärzten.
Demnach stimmten rund 60 Prozent der befragten Ärzte der Aussage zu, dass Prävention ein wichtiger Faktor in der Versorgung der Patienten sei. 40 Prozent sagten, Patienten fragten Prävention verstärkt nach.
Positive Grundhaltung zu Präventionsleistungen
Drei von fünf Ärzten stimmten der Aussage zu, dass Prävention sinnvoll sei für die Früherkennung von Krankheiten, und immer noch 45 Prozent, dass sie sinnvoll sei für die Erhaltung der Gesundheit ohne Bezug auf eine konkrete Erkrankung.
Diese positive Grundhaltung vieler Ärzte zur Prävention schlägt sich offenbar auch im Angebot eigener Präventionsleistungen nieder. 60 Prozent der befragten Ärzte bieten nach Informationen von ETL Präventionsleistungen in der eigenen Praxis an.
Zurückhaltung aus Angst vor der Steuer
Nur 25 Prozent der Umfrageteilnehmer gaben dagegen an, die Regelung zur Umsatzsteuerpflicht beziehungsweise Umsatzsteuerfreiheit bei Präventionsleistungen seien ihnen bekannt.
Mehr als jeder dritte Befragte gab an, aufgrund möglicher Umsatzsteuerpflicht beim Angebot von Präventionsleistungen nur zurückhaltend zu agieren.
Da die Umfrage nicht repräsentativ sei, gäben die Ergebnisse lediglich ein Stimmungsbild bei den Ärzten wieder, heißt es zur Aussagekraft der Umfrage bei ETL.
Welche ärztliche Leistungen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind und worauf Ärzte bei Präventionsleistungen aus Steuergründen achten sollen, erfahren Sie, wenn Sie diesen Text exklusiv in unserer App-Ausgabe vom 20.11.2013 weiterlesen.