Contergan-Prozess
Grünenthal muss keine Entschädigung zahlen
Die Forderungen spanischer Contergan-Opfer sind verjährt, deshalb muss der Pharmakonzern Grünenthal keine Entschädigung zahlen. Das hat ein Gericht am Mittwoch in Madrid entschieden - und hob damit ein früheres Urteil auf.
Veröffentlicht:MADRID. Ein spanisches Gericht hat in einem Contergan-Prozess eine Verurteilung des deutschen Pharma-Konzerns Grünenthal zu Entschädigungszahlungen aufgehoben.
Das Madrider Landgericht entschied am Mittwoch in einem Berufungsverfahren, dass die Forderungen spanischer Contergan-Opfer verjährt seien.
Etwa 180 Betroffene hatten Entschädigungen von insgesamt 204 Millionen Euro verlangt. In erster Instanz hatte ein kleiner Teil der Kläger Recht bekommen. (dpa)