Hinweis ergänzt

Grünes Rezept mit neuem Vordruck

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BONN/BERLIN. Auf dem Vordruck des Grünen Rezepts, auf dem Ärzte nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel rezeptieren können, findet sich künftig ein Hinweis für die Patienten "Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen".

Damit entfällt der seit Einführung der Grünen Rezepte im Jahr 2004 der Hinweis, dass das Rezept nicht zu Erstattung bei einer gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden kann.

Das Grüne Rezept wurde im Jahr 2004 mit einer Vereinbarung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutschem Apothekerverein, dem Bundesverband der Arzneimittelhersteller und dem Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie geschaffen, nachdem der Gesetzgeber die Erstattung von rezeptfreien Arzneimitteln von wenigen Ausnahmen abgesehen ausgeschlossen hatte.

Es diente dazu, die arztgestützte Selbstmedikation weiterhin aufrecht zu erhalten.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber den Kassen mehr Spielräume für Satzungsleistungen eröffnet. Diese haben in unterschiedlicher Weise darauf reagiert.

Welche Krankenkassen welche Arzneimittel unter welchen Bedingungen erstatten, kann hier nachgelesen werden.

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