Urteil

Haftstrafe für Vertuschung eines Fehlers

Nach dem Tod eines Patienten werden drei Pfleger zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt.

Veröffentlicht:

LANDSHUT. Im Prozess um eine folgenschwere Verwechslung von Medikamenten sind drei Altenpfleger wegen versuchten Mordes vom Landgericht Landshut zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Gericht legte ihnen zu Last, den Fehler vertuscht und nicht gehandelt zu haben.

Eine 61 Jahre alte Pflegerin muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Eine 47-jährige Frau und ein 38-jähriger Mann erhielten Bewährungsstrafen über ein Jahr und neun Monate, beziehungsweise ein Jahr und sechs Monate. Die höchste Strafe bekam damit nicht die Pflegerin, die die Arznei vertauscht hatte, sondern ihre Chefin.

Den Ermittlungen nach hatte die Pflegerin im Mai 2016 einem 65-jährigen Bewohner eines Pflegeheimes im Landkreis Dingolfing-Landau versehentlich falsche Medikamente verabreicht. Der Mann starb eine Woche später. Die Vorgesetzte der Beschuldigten und ein weiterer Pfleger hatten demnach von der Verwechslung gewusst, aber nichts unternommen.

Laut Staatsanwalt sei das entscheidende Strafbare das „Nicht-Handeln“ gewesen. Statt die Verwechslung der Medikamente sofort zu dokumentieren und einen Arzt hinzuzuziehen, hätten die Angeklagten versucht, den Vorfall zu vertuschen.

Zu Beginn des Prozesses war ein Brief der Pflegerin verlesen worden, die die falschen Medikamente verabreicht haben soll. Darin gestand sie ihre Schuld ein und berichtete, die Tablettenschälchen verwechselt zu haben. Die Frau gab zudem an, sie habe den Vorfall melden wollen, jedoch habe ihre Vorgesetzte sie davon abgehalten.

Diese schilderte laut Ermittlungsprotokoll, sie habe die Kollegin, die erst seit Kurzem in dem Pflegeheim beschäftigt gewesen sei, nicht wieder verlieren wollen. Gegen das Urteil können noch Rechtsmittel eingelegt werden. (sct)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Welche Endpunkte sind patientenrelevant?

Patientenrelevanz: Ein Kommentar aus juristischer Sicht

Kooperation | In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Bald nicht nur im Test oder in Showpraxen: Auf einem Bildschirm in der E-Health-Showpraxis der KV Berlin ist eine ePA dargestellt (Archivbild). Nun soll sie bald überall zu sehen sein auf den Bildschirmen in Praxen in ganz Deutschland.

© Jens Kalaene / picture alliance / dpa

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

Figuren betrachten eine Blatt mit einer Linie, die zu einem Ziel führt.

© Nuthawut / stock.adobe.com

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken