Krankenversicherung
Hessen will der PKV Tracking-Tarife verbieten
Eine Gesetzesinitiative im Bundesrat sorgt für Missstimmung beim PKV-Verband. Die Furcht vor individuellem Gesundheitsmonitoring sei völlig unbegründet.
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Von dauerndem Datenfluss könnte sich die PKV zu unsolidarischer Tarifgestaltung verleiten lassen, so hessische Regierungspolitiker.
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Köln. Die privaten Krankenversicherer (PKV) warnen vor einer zu scharfen Regulierung bei der Nutzung digitaler Technologien und Gesundheitsdaten. Dadurch könnte die Anwendung innovativer Technologien mit allen ihren Vorteilen gefährdet werden, fürchtet der PKV-Verband.
Er reagiert damit auf einen Vorstoß des Landes Hessen. Die schwarz-grüne Landesregierung setzt sich für ein Verbot von Telematik-Tarifen in der PKV ein, wie es sie in der Autoversicherung bereits gibt. Dort wird gutes Fahrverhalten mit niedrigeren Prämien belohnt.
Die Befürchtung: In der PKV könnten künftig über digitale Geräte Gesundheitsdaten erhoben werden und in die Prämiengestaltung einfließen. Der Antrag „Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung“ ist von Hessen in der vergangenen Woche in den Bundesrat eingebracht worden und geht dort jetzt erst einmal in die Ausschüsse.
Auch wenn es derzeit noch keine solchen Telematik-Tarife in der PKV gibt, hält es die hessische Landesregierung für besser, rechtzeitig einzugreifen. Sie fürchtet, dass es sonst doch sogenannte Self-Tracking-Tarife mit günstigeren Prämien geben könnte. Dann bestehe das Risiko einer Entsolidarisierung der Krankenversicherung, da solche Tarife nur für gute Risiken attraktiv wären.
Unnötige Initiative?
Nach Einschätzung des PKV-Verbands ist die Initiative unnötig. Es werde auch künftig keine Telematik-Angebote geben, betont der Verband auf seiner Homepage. „PKV-Tarife, die ein individuelles Gesundheitsmonitoring mit günstigeren Beiträgen belohnen, sind schlicht nicht vereinbar mit unseren rechtlichen Vorgaben“, hat PKV-Geschäftsführer Dr. Timm Genett bereits vor einigen Monaten klargestellt.
Der Grund: Laut Gesetz werde der PKV-Beitrag nach Alter, Gesundheitsrisiko und Leistungsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kalkuliert. Bestimmte Verhaltensmerkmale könne ein Unternehmen zwar theoretisch bei der Risikoprüfung berücksichtigen, sofern es statistisch valide Daten gebe. „Nach Vertragsschluss dürfen Änderungen des individuellen Risikos aber keine Beitragsänderungen mehr nach sich ziehen“, betont Genett.
Er sieht die Gefahr, dass eine scharfe politische Regulierung dieses Bereiches die Entwicklung innovativer Anwendungen insgesamt ausbremsen könnte. Die digitale Datenübermittlung biete aber Chancen für das Versorgungsmanagement, etwa in der Prävention. So ermögliche ein digitales Gesundheitsmonitoring Verbesserungen etwa im Case Management chronisch Kranker. (iss)