Praxismanagement
Höchstbeträge der Kostenpauschalen für Arztbriefe vorübergehend gestrichen
Die Höchstwerte für die Erstattung von Arztbriefen per Brief und Fax werden ausgesetzt. Der Bewertungsausschuss hat dem aktuellen Stand der Technik Rechnung getragen.
Veröffentlicht:Berlin. Versandkosten für konventionell versendete Arztbriefe werden bis zum 30. September 2021 nach den dafür vorgesehenen Kostenpauschalen 40110 (Postversand, 81 Cent) und 40111 (Faxversand, 10 Cent) ohne Limit erstattet. Das hat die KBV mit dem Spitzenverband der Krankenkassen ausgehandelt. Der Grund für den Beschluss: Die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe stehe noch nicht flächendeckend zur Verfügung, so die KBV in einer Mitteilung.
Zum 1. Juli dieses Jahres war die Vergütungssystematik für Arztbriefe umgestellt worden, um die elektronische Kommunikation zu fördern. Der elektronische Versand von Arztbriefen wird seither höher vergütet als der traditionelle Brief- oder Faxversand. Gleichzeitig wurden für den Post- und Faxversand Höchstbeträge pro Arzt und Quartal festgelegt, die zudem arztgruppenspezifisch unterschiedlich sind. Diese Höchstbeträge sind jetzt bis einschließlich drittes Quartal 2021 ausgesetzt.
Höchstbeträge für E-Arztbriefe bleiben erhalten
Die über die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur vereinbarten Höchstbeträge für die Pauschalen bei elektronischem Versand und Empfang (86900 und 86901) bleiben dagegen erhalten, wie die KBV auf Anfrage bestätigte. Hier gilt unverändert ein gemeinsamer Maximalwert von 23,40 Euro im Quartal je Arzt.
Für den elektronischen Versand ist die Nutzung eines Dienstes für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) gesetzlich vorgeschrieben. Der Konnektor, der die Praxis mit der Telematikinfrastruktur verbindet, benötigt für die Nutzung von KIM ein Update zum E-Health-Konnektor.
Dieses Update liegt aktuell für den Konnektor von CompuGroup Medical und für den secunet-Konnektor vor. Wie die „Ärzte Zeitung“ weiter auf Anfrage erfuhr, bleibt die Übergangsfrist für die Nutzung des Dienstes KV Connect bis Jahresende bestehen. (ger, syc)