Praxismanagement

Höchstbeträge der Kostenpauschalen für Arztbriefe vorübergehend gestrichen

Die Höchstwerte für die Erstattung von Arztbriefen per Brief und Fax werden ausgesetzt. Der Bewertungsausschuss hat dem aktuellen Stand der Technik Rechnung getragen.

Veröffentlicht:

Berlin. Versandkosten für konventionell versendete Arztbriefe werden bis zum 30. September 2021 nach den dafür vorgesehenen Kostenpauschalen 40110 (Postversand, 81 Cent) und 40111 (Faxversand, 10 Cent) ohne Limit erstattet. Das hat die KBV mit dem Spitzenverband der Krankenkassen ausgehandelt. Der Grund für den Beschluss: Die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe stehe noch nicht flächendeckend zur Verfügung, so die KBV in einer Mitteilung.

Zum 1. Juli dieses Jahres war die Vergütungssystematik für Arztbriefe umgestellt worden, um die elektronische Kommunikation zu fördern. Der elektronische Versand von Arztbriefen wird seither höher vergütet als der traditionelle Brief- oder Faxversand. Gleichzeitig wurden für den Post- und Faxversand Höchstbeträge pro Arzt und Quartal festgelegt, die zudem arztgruppenspezifisch unterschiedlich sind. Diese Höchstbeträge sind jetzt bis einschließlich drittes Quartal 2021 ausgesetzt.

Höchstbeträge für E-Arztbriefe bleiben erhalten

Die über die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur vereinbarten Höchstbeträge für die Pauschalen bei elektronischem Versand und Empfang (86900 und 86901) bleiben dagegen erhalten, wie die KBV auf Anfrage bestätigte. Hier gilt unverändert ein gemeinsamer Maximalwert von 23,40 Euro im Quartal je Arzt.

Für den elektronischen Versand ist die Nutzung eines Dienstes für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) gesetzlich vorgeschrieben. Der Konnektor, der die Praxis mit der Telematikinfrastruktur verbindet, benötigt für die Nutzung von KIM ein Update zum E-Health-Konnektor.

Dieses Update liegt aktuell für den Konnektor von CompuGroup Medical und für den secunet-Konnektor vor. Wie die „Ärzte Zeitung“ weiter auf Anfrage erfuhr, bleibt die Übergangsfrist für die Nutzung des Dienstes KV Connect bis Jahresende bestehen. (ger, syc)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 26.09.202010:41 Uhr

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht 2.0

Portokosten für Arztbriefe vorerst nicht begrenzt - KBV erwirkt Übergangsregelung
24.09.2020 - Versandkosten für Arztbriefe werden vorerst weiterhin ohne Limit erstattet. Die zum 1. Juli eingeführten Höchstwerte wurden bis zum 30. September 2021 ausgesetzt. Das konnte die KBV in den Verhandlungen mit den Krankenkassen erreichen, da die nötige Technik für den elektronischen Versand und Empfang der Briefe noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht.

Damit erhalten Praxen für jeden Brief, der per Post oder per Fax verschickt wird, weiterhin eine Kostenpauschale. Die Höchstwerte gelten erst ab Oktober 2021. Wer Arztbriefe bereits jetzt elektronisch versenden kann, bekommt dies ebenfalls vergütet.

Versand von eArztbriefen nur über KIM
Praxen müssen für den Versand und Empfang von eArztbriefen einen Dienst für Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, nutzen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem ist ein Update für den Konnektor erforderlich, der die Praxis mit der Telematikinfrastruktur verbindet.

Neue Vergütungssystematik
Die Vergütungssystematik für den Versand von Arztbriefen war zum 1. Juli dieses Jahres umgestellt worden mit dem Ziel, die elektronische Kommunikation zu fördern. Dazu wurde unter anderem eine Strukturförderpauschale (GOP 01660) eingeführt, die je eArztbrief gezahlt wird. Gleichzeitig wurden Höchstwerte für die Vergütung der Kostenpauschalen für konventionell versendete Arztbriefe festgelegt. Diese Höchstwerte wurden jetzt aufgehoben.
https://www.kbv.de/html/1150_48261.php

Da sage noch einer, unsere Beiträge für die KBV für Sach- und Personalkosten seien nicht sinnvoll angelegt? An überbordender Bürokratie ist kein Mangel. Und die KBV kann sich als barmherzige Samariter profilieren, nachdem sie klammheimlich alle Portokosten rasiert hat.

Evtl. Einsprüche/Proteste an die KBV am Besten per Fax: Das ist "billiger"!
Fax-Kostenpauschale 40111: 0,10 Euro, ab 01.07.2021 0,05 Euro

Mf+kG, Dr.med.Thomas G.Schätzler,FAfAM Dortmund (z.Zt. Bandol/F)

Dr. Thomas Georg Schätzler 26.09.202010:31 Uhr

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht 1.0

Zunächst wurde beschlossen: "Erstattung von Kosten für den Versand von Arztbriefen Gültig ab 1. Juli 2020
Elektronischer Versand
Bei elektronischer Post wird der Versand und der Empfang von Briefen abgerechnet und vergütet:
Versand von Briefen: GOP 86900 für den Versand (0,28 Euro) plus GOP 01660 für die Strukturförderpauschale (1 Punkt / 0,1099 Euro)
Empfang von Briefen: GOP 86901 für den Empfang (0,27 Euro)
Hinweise
GOP 86900 und 86901: Für die Pauschalen 86900 und 86901 gilt ein gemeinsamer Höchstwert von 23,40 Euro je Quartal und Arzt. Das heißt: Mehr Geld bekommt der Arzt oder Psychotherapeut nicht erstattet, auch wenn er mehr eArztbriefe versandt und/oder empfangen hat. Für die GOP 01660 gibt es keinen Höchstwert.
GOP 01660: Der Versand des eArztbriefes wird in den nächsten drei Jahren zusätzlich mit einem EBM-Punkt (10,99 Cent) pro Brief gefördert. Die knapp elf Cent pro Brief werden auch gezahlt, wenn die Praxis den Höchstwert von 23,40 Euro erreicht hat.
Beispiele
Beispiel 1: Ein Arzt versendet 25 eArztbriefe und empfängt 75 eArztbriefe. Er erhält den Höchstbetrag von 23,40 Euro zuzüglich der Strukturförderpauschale für den Versand von rund 2,75 Euro (25 x 10,99 Cent)
Beispiel 2: Ein Psychotherapeut versendet 20 eArztbriefe und empfängt 30. Er erhält 13,70 Euro zuzüglich der Strukturförderpauschale von rund 2,20 Euro (20 x 10,99 Cent).
Versand per Post und per Fax
Per Post
Für den Versand von Briefen gibt es nur noch eine Kostenpauschale:
Porto-Kostenpauschale 40110: 0,81 Euro Die bisherigen Porto-Kostenpauschalen 40120 bis 40126 sowie die Pauschale 40144 für Kopien werden gestrichen.
Die neue Pauschale 40110 kann nur abgerechnet werden, wenn der Brief per Post verschickt wird.
Per Fax
Die Abrechnung von Telefaxen erfolgt über die neue Fax-Kostenpauschale 40111: 0,10 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird die Bewertung auf 0,05 Euro pro Fax-Versand gesenkt.
Höchstwert für Post-Pauschale und Fax-Pauschale
Die Kostenpauschale für Hausarztpraxen 38,88€ pro Quartal

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