Kommentar
Honorar - das ist mehr als RLV
Für Vertragsärzte ist es jedes Quartal wieder ein spannender Moment, der mit über wirtschaftliches Wohl und Wehe der kommenden drei Monate entscheidet: Die KV schickt den Bescheid zum Regelleistungsvolumen (RLV).
Die RLV sind der Teil des ärztlichen Honorars, der kalkulierbar ist. Ein Plus beim RLV um einen Euro bringt bei 1000 Patienten im Quartal 1000 Euro mehr Umsatz. Mit diesen Summen kann jeder Arzt, der sein RLV auslastet, rechnen.
Deshalb lohnt es sich, bei jedem Bescheid genau hinzusehen. Dort sollte bei gut informierenden KVen immer auch etwas über die Änderungen der Abrechnungssystematik stehen. Denn das RLV macht zwar einen großen Teil des Honorars aus, aber längst nicht alles.
So bedeutete die Neubewertung der Hausbesuche 2011 in vielen KVen, dass die RLV zurückgingen. Doch das war zumindest für die Ärzte, die viele Hausbesuche erbringen, trotzdem keine schlechte Nachricht.
Denn durch die Hausbesuche konnten sie die Verluste überkompensieren. Für Hausärzte, die kaum Hausbesuche machen, war die Nachricht dafür doppelt schlecht: weniger RLV und kein Plus durch Hausbesuche.
Auf jeden Fall gilt: Wer genau hinschaut, hat wenigstens die Chance gegenzusteuern.
Lesen Sie dazu auch: Leichter Aufwärtstrend bei den Fallwerten Fallwert-Plus lässt auf sich warten