BfArM-Anordnung
Hydroxychloroquin soll nicht mehr off-label verordnet werden
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte untersagt den Off-Label-Use Hydroxychloroquin-haltiger Arzneimittel außerhalb stationärer Überwachung. Ambulant darf der Wirkstoff nur noch mit Indikationsangabe verordnet werden.