Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz

Hygieneskandal in Mannheim: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung

Das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Uniklinikums Mannheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof konnte abschließend keine Rechtsfehler erkennen.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Letztinstanzliche Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof.

Letztinstanzliche Rechtsprechung: Der Bundesgerichtshof.

© Frank May / dpa

Karlsruhe/Mannheim. Das Urteil in dem Prozess um den Hygieneskandal am Mannheimer Universitätsklinikum ist rechtskräftig. Das Landgericht Mannheim hatte den ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat nun die hiergegen eingelegten Rechtsmittel des Angeklagten verworfen.

Laut Landgericht hatte der Ex-Geschäftsführer Medizinprodukte verwenden lassen, die den geltenden Hygienebestimmungen nicht ansatzweise entsprachen. Dadurch habe er Kosten sparen wollen. Konkret soll Sterilgut unzureichend aufbereitet und nicht hygienisch aufbewahrt worden sein. Das hierfür eingesetzte Personal sei nicht eingewiesen, nicht kontrolliert und nicht mit den nötigen Mitteln ausgestattet worden. Die Mängel seien teils mit bloßem Auge sichtbar gewesen.

Behördliche Mängelliste ignoriert

Trotz zahlreicher Beschwerden aus der Ärzte- und Belegschaft und wiederholter Beanstandungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe habe der einstige Geschäftsführer beispielsweise Op-Besteck ohne vorherige ordnungsgemäße Desinfektion weiterhin im Klinikbetrieb einsetzen lassen. Eine behördliche Mängelliste habe er ignoriert. „Er hat als Geschäftsführer einer sehr großen Klinik seine Hausaufgaben vorsätzlich nicht gemacht“, resümierte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Ulrich Bunk. Allein von 2011 bis 2014 seien so mindestens 50 .000 Patienten gefährdet worden.

Wegen vorsätzlicher Verstöße gegen das Medizinproduktegesetz hatte das Landgericht Mannheim den inzwischen über 70-jährigen Ex-Geschäftsführer zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem sollte er 75 .000 Euro an verschiedene Projekte des Uniklinikums zahlen. Hiergegen hatte der frühere Klinikmanager Revision eingelegt. Seine Anwälte argumentierten vor allem, es habe nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt.

Der BGH hat nun diese und weitere Rügen verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Mannheim rechtskräftig. Nähere Gründe teilte der BGH allerdings noch nicht mit. Das Mannheimer Uniklinikum mit rund 5000 Mitarbeitern ist nach eigenen Angaben bundesweit das einzige in kommunaler Hand; während die Fakultät der Universität Heidelberg und damit dem Land zugerechnet wird, gehört die Krankenversorgung zur Stadt.

Bundesgerichtshof, Az.: 1 StR 335/21

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