Quarantäne für Praxismitarbeiter
Im Notfall: Schnelleres Freitesten möglich
Falls der Arztpraxisbetrieb nicht anders aufrecht erhalten werden kann, können in Bayern die Isolations- und Quarantänezeiten von Mitarbeitern verkürzt werden.
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In Bayern können sich Beschäftigte in Arztpraxen früher freitesten lassen als in den meisten anderen Bundesländern. Das Bild zeigt einen Hinweis auf eine Corona-Teststelle am Deutschen Museum in München.
© picture alliance/dpa | Peter Kneffel
München. Nicht mehr nur in Bayerns Krankenhäusern, sondern auch in Arztpraxen greifen bei Personalmangel seit wenigen Tagen Erleichterungen mit Blick auf Isolations- und Quarantäneregeln. Dafür hatten sich zuvor hausärztliche Vertreter beim Gesundheitsministerium starkgemacht.
Dr. Wolfgang Ritter, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV), erklärt im aktuellen Verbandsnewsletter: „Nach erfolgreicher Intervention bei der Bayerischen Staatsregierung zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern und der Bayerischen Landesärztekammer konnte erreicht werden, dass auch für den ambulanten Bereich Erleichterungen geschaffen wurden.“ Das sei wichtig, um die Arbeit in den Praxen weiter aufrechterhalten zu können.
Voraussetzung: Dienstbetrieb vor dem Kollaps
Die neuen Erleichterungen gelten für Arztpraxen, die ambulante und stationäre Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, für den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Ähnliche Pläne gibt es auch im Bundesgesundheitsministerium.
Die Maßnahmen in Bayern lehnen sich inhaltlich an die „Weiteren Erleichterungen für Personal in der stationären Krankenversorgung bei Personalmangel“ an, die bereits seit 19. März in Bayern greifen. Voraussetzung sei, „dass der Dienstbetrieb trotz Ausschöpfung aller organisatorischen Möglichkeiten nicht aufrechterhalten werden kann“, heißt es in einem auf den 25. März datierten Schreiben des bayerischen Gesundheitsministeriums. Ob dies der Fall ist, entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden.
Bei leichtem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung kann dann die Isolierungsdauer verkürzt werden, und zwar nach 48 Stunden Symptomfreiheit und dem Vorliegen eines negativen PCR-Ergebnisses. Auch die Quarantänezeit enger Kontaktpersonen kann bei Symptomfreiheit auf fünf Tage verkürzt werden. Hierfür muss ein frühestens an Tag fünf durchgeführter zertifizierter Antigen- oder Nukleinsäuretest ein negatives Ergebnis aufweisen. Bis einschließlich Tag sieben nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person muss außerdem arbeitstäglich ein beaufsichtigter Antigenschnelltest erfolgen.
Kampagne „Schützen Sie sich und das Gesundheitswesen“
Die Sorge, dass mit dem Ende nahezu aller Corona-Maßnahmen in Bayern ab diesem Sonntag eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen könnte, ist im Freistaat allerorten groß. Das zeigt auch die Ende der Woche gestartete Kampagne „Schützen Sie sich und das Gesundheitswesen in Bayern“.
In einem eindringlichen Appell wenden sich bayerische Kliniken an die Menschen im Freistaat und fordern die Bevölkerung auf, freiwillig weiter Maske zu tragen, auch ohne Gesetz Vorbild bei dem Hygieneregeln zu sein, sich impfen und boostern zu lassen sowie Kliniken zu unterstützen, „dass finanzielle Pandemiehilfen nicht, wie vom Bundesgesundheitsminister angekündigt, am 18.04.2022 auslaufen“. Mehr als die Hälfte der bayerischen Krankenhäuser hatte sich binnen weniger Stunden dem Appell angeschlossen.
„Die Politik setzt nun offenbar weitgehend auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die Infektionszahlen nochmal deutlich steigen würden, weil die Kliniken schon jetzt viele planbare Behandlungen zur Sicherung der akut nötigen Versorgung verschieben müssen. Dies ist aber nicht längerfristig verantwortbar“, wendet sich Roland Engehausen, Geschäftsführer der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG) an die Öffentlichkeit. Es gehe um die Sicherheit der Versorgung. (mic)