Im Urlaub mit Diensthandy telefoniert - Kündigung rechtens

FRANKFURT/MAIN (dpa). Wer mit seinem Diensthandy im Urlaub ausgiebig privat telefoniert, muss selbst bei langjähriger Anstellung mit fristloser Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts in Frankfurt hervor.

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Ein Hubwagenfahrer der Lufthansa-Service-Gesellschaft (LSG) hatte im Urlaub Auslandsgespräche von mehr als 500 Euro geführt. Der Mann war mehr als 25 Jahre bei der LSG tätig. Um für Kollegen und Vorgesetzte im Dienst auf dem Rollfeld des Flughafens jederzeit erreichbar zu sein, hatte man ihm das Mobiltelefon zur Verfügung gestellt.

Zur Rede gestellt, sagte der Mitarbeiter, versehentlich die dienstliche statt die private Pin-Nummer eingegeben zu haben. Vom Gericht musste er sich aber vorhalten lassen, dies offenbar in 113 Einzelfällen verwechselt zu haben, was nicht sehr wahrscheinlich sei.

Eine ausgiebige Privatnutzung eines Diensthandys auf Kosten der Firma sei für den Arbeitgeber stets ein Grund zur fristlosen Kündigung, auch ohne Abmahnung, befand das Gericht.

So hätte dem Arbeitnehmer auch ohne entsprechenden Hinweis klar sein müssen, dass die Firma Privatgespräche nicht in einem Umfang von mehreren hundert Euro akzeptieren werde. Auch könne er sich dabei nicht auf seine 25-jährige Betriebszugehörigkeit berufen.

AZ 17 Sa 153/11

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Kommentare
Dr. Andreas Keibel 11.01.201212:37 Uhr

25 Jahre berufstätig und für 500€ Telefonrechnung gefeuert...

... und die Richter können soetwas nicht auf Bewährung gegen Zahlung der entstandenen Kosten + Strafe aussetzen; da frage ich mich, was daran "Recht und Fair" sein soll, in unserer Rechtsstaatlichkeit.
Die Verhältnismässigkeit aus Schaden für den Arbeitgeber und dem Täter ist einfach nicht gegeben. Ich dachte, Deutschland hat derartige Exempel seit gut 60 Jahren nicht mehr nötig.


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