Wirkstoffversorgung

Indien schränkt wegen Corona-Epidemie für 13 Wirkstoffe Ausfuhr ein

Das Coronavirus legt auch Wirkstofflieferungen aus Asien lahm. Wie weitgehend, ist noch nicht abzusehen.

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Neu Delhi/Bonn. Wegen der Lungenerkrankung Covid-19 beschränkt Indien die Ausfuhr von 13 Wirkstoffen sowie Zubereitungen daraus. Die Grundstoffe kämen aus China und wegen der Epidemie würden sie inzwischen nicht mehr geliefert, sagte der Vorsitzende der indischen Exportförderungsbehörde für Arzneimittel, Dinesh Dua, der Deutschen Presseagentur am Mittwoch. Indien wolle sicherstellen, dass wichtige Medikamente wie Paracetamol in ausreichender Menge für den eigenen Markt zur Verfügung stehen.

Bei den betroffenen Produkten und Wirkstoffen werde es voraussichtlich zu Lieferverzögerungen ins Ausland kommen, sagte ein Sprecher des indischen Handelsministeriums. Sollten sie in Indien knapp werden, würde für sie keine Ausfuhrerlaubnis mehr erteilt.

13 Allerweltswirkstoffe

Die vom Handelsministerium verhängte Maßnahme gilt für folgende Wirkstoffe sowie Zubereitungen daraus:
  • Paracetamol
  • Tinidazol
  • Metronidazol
  • Aciclovir
  • Vitamin B1
  • Vitamin B6
  • Vitamin B12
  • Progesteron
  • Chloramphenicol
  • Erythromycin Salze
  • Neomycin
  • Clindamycin Salze
  • Ornidazol

Laut Protokoll des jüngsten Expertentreffens zu Lieferengpässen („Jour Fixe“) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vom 27. Februar werden bis dato „keine Hinweise auf eine kurzfristige Einschränkung der Arzneimittelversorgung aufgrund von Produktionsausfällen in der Provinz Hubei in China“ gesehen. Auch von dort gelangten zwar – laut BfArM elf – Wirkstoffe in den deutschen Markt. Für die hiesige Versorgung seien die Kontingente aus Hubei jedoch insofern nicht relevant, als dieselben Stoffe auch an anderen Orten hergestellt würden oder aber noch größere Vorratsbestände existierten.

Situation „engmaschig im Blick“

Die jüngste indische Exportbeschränkung könne man hinsichtlich deren Versorgungseffekten auf die Schnelle nicht einordnen, so Behördensprecher Maik Pommer. Allerdings stehe das BfArM in ständigem Kontakt mit Industrievertretern, der europäischen Arzneimittelagentur EMA und dem Gesundheitsministerium, so dass man die Situation „engmaschig im Blick“ habe. Neueste allgemeine Erkenntnisse veröffentliche man auf der Website www.bfarm.de/corona, während konkrete Engpassmeldungen weiterhin in die einschlägige Datenbank eingepflegt würden. Dort werden aktuell 279 Engpassmeldungen gelistet, was in etwa der bisher üblichen Menge entspricht.

Versorgungmangel erklärt

Wie es in dem Protokoll zum Jour Fixe weiter heißt, hat das Bundesgesundheitsministerium am Donnerstag einen Versorungsmangel gemäß § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz für Medikamente erklärt, die für eine Behandlung von Patienten mit Corona-Infektion infrage kommen. Demnach können die Länderbehörden befristete Verkehrsgenehmigungen für nicht zugelassene Arzneimittel erteilen sowie die Einfuhr nur im Ausland zugelassener Mittel erlauben. (dpa/cw)
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