Elektronische Patientenakte
Industrie enttäuscht von ePA-Entwurf, Opposition wittert Skandal
Zweifel am Terminplan für die elektronische Patientenakte, Unsicherheit über die Karenzzeit bis zur vollständigen Datenhoheit für die Versicherte, aber auch Lob für das Tempo, das der Minister vorlegt: Die Reaktionen auf den Kabinettsentwurf eines Patientendatenschutzgesetzes.
Veröffentlicht:Berlin. Der Regierungsentwurf eines Patientendatenschutzgesetzes hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die Hoffnung auf „einen ersten wahrnehmbaren Zusatznutzen aus der Telematikinfrastruktur“ für die Versicherten äußerte der Geschäftsführer des IKK e. V, Jürgen Hohnl. Sorge bereite, ob der Termin zur Einführung der elektronischen Patientenakte am 1. Januar 2021 angesichts der Corona-Pandemie gehalten werden könne. Die aktuellen Ereignisse könnten auch bei den Entwicklern zu einer veränderten Prioritätensetzung führen.
„Die derzeitige Situation führt uns einmal mehr vor Augen, wie sinnvoll es ist, digitale Möglichkeiten für die medizinische und pflegerische Versorgung zu nutzen. Das PDSG bereitet die Basis dafür, dass Ärzte und Patienten in Zukunft leichter kommunizieren können, aber sich auch Ärzte untereinander besser vernetzen,“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse Dr. Jens Baas. Es sei wichtig für den Erfolg der ePA, dass Patienten ihre Daten nicht mühsam manuell eingeben müssen, sondern von ihren Ärzten abrufen können, merkte Baas an.
„Leistungsfähige Forschung außen vor“
Das Bundeskabinett hat der forschenden Pharmaindustrie kein Recht eingeräumt, beim geplanten Forschungsdatenzentrum Anträge auf Nutzung von Patientendaten zu stellen. Das stieß in der Industrie auf Kritik. Die Coronakrise mache die Bedeutung einer optimal funktionierenden , vernetzten, medizinischen Forschung deutlich, reagierte Han Steutel, Präsident des Verbands der forschenden Pharmaunternehmen (vfa) enttäuscht.
„Deshalb ist es falsch, ausgerechnet der Pharmaindustrie in Deutschland die Antragsberechtigung beim geplanten Forschungsdatenzentrum zu verwehren. Damit ist einer der leistungsfähigsten Forschungsakteure außen vor. Das limitiert künftige Ergebnisse von vorneherein“, sagte Steutel. Der vfa gibt an, dass 87 Prozent der klinischen Studien in Deutschland im Jahr 2018 von der Pharmaindustrie initiiert und durchgeführt wurden.
Die Technologie- und Methodenplattform für vernetzte medizinische Forschung (TMF) signalisierte dagegen Zustimmung zum PDSG-Kabinettsentwurf. Damit könne die ursprünglich erst ab 2025 vorgesehene forschungskompatible elektronische Patientenakte bereits ab 2023 umgesetzt werden. Ab dann sollen Versicherte ihre Daten per Datenspende der Forschung zur Verfügung stellen können. Die TMF mahnte eine klarere gesetzliche Ausgestaltung der Rolle des zukünftigen Nationalen Kompetenzzentrums für medizinische Terminologien an. Der gemeinnützige Verein,der 1999 auf Initiative des Bundesforschungsministeriums ins Leben gerufen worden ist, unterstützt die Medizininformatikinitiative inhaltlich und organisatorisch.
Grüne: Strategie fehlt
Es fehle eine Strategie für die Digitalisierung, die den Nutzen von digitalen Anwendungen in den Vordergrund stelle und Patienten systematisch einbinde, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion der Grünen Maria Klein-Schmeink. Die Regelung zur Freigabe von Forschungsdaten sei noch zu wenig ausgestaltet. „Es ist nicht akzeptabel, dass Jens Spahn die Details in einer Rechtsverordnung klären möchte. Bei einem derart sensiblen Thema muss das Parlament eingebunden werden“, sagte Klein-Schmeink. Zudem sei unverständlich, warum sich nicht alle therapeutischen Berufe an die Telematikinfrastruktur anschließen lassen könnten.
Die Potenziale der Digitalisierung müssten viel stärker als bisher in die gesundheitliche Versorgung eingebunden werden, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Karin Maag am Mittwoch. Die freiwillige Nutzung einer elektronischen Patientenakte werde die Kommunikation zwischen Ärzten und anderen Berufen im Gesundheitswesen verbessern, zeigte sich Maag überzeugt. Der Versicherte habe die Kontrolle über die Daten. Lückenloser Schutz der Daten habe höchste Priorität.
„Patientenakte im Hauruck-Verfahren“
„Nach mehreren Anläufen scheint es das Bundesgesundheitsministerium endlich geschafft zu haben, eine datenschutzrechtlich saubere Lösung für die ePA vorzulegen“, sagte der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter seiner Fraktion für Digitalisierung im Gesundheitswesen, Telemedizin und E-Health. Dass das „feingranulare Berechtigungsmanagement“, also die Zuordnung von Einsichtsrechten in die Daten der Akte durch den Versicherten, erst 2022 starten solle, sehe er kritisch.
Gegen eine Patientenakte im „Hauruckverfahren“ hat sich der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion der Linken Achim Kessler ausgesprochen. Dass Patienten im ersten Jahr mit der Patientenakte keine Zuordnung von Einsichtsrechten vornehmen könnten, bezeichnete er als Skandal. Ein Zahnarzt brauche keine Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch, eine Orthopädin keine über eine Psychotherapie. Dass Justizministerin Lambrecht an dieser Stelle eingeknickt sei, sei enttäuschend. Um Gesundheitsminister Jens Spahns Zeitplan einzuhalten, würden immer weitere Abstriche an der Qualität der elektronischen Patientenakte gemacht.