Weder Mann noch Frau
Intersexueller verklagt Uniklinik
Äußerlich schien sie eine Frau zu sein, mit ihren XY-Chromosomen ist Michaela Raab jedoch ein Mann. Weil sie das nicht wusste, unterzog sich die 40-Jährige einer Operation und Hormontherapie. Jahrelanges Leiden folgte. Nun wird ihr Fall vor Gericht verhandelt.
Veröffentlicht:NÜRNBERG. Lange dachte Michaela Raab, dass sie eine Frau ist - wenn auch eine "komische". Sie habe sich nie als Mädchen gefühlt und nicht wie andere Mädchen verhalten.
Erst als sie mit knapp 20 noch immer keine Periode und keine Brüste hatte, ging sie zum Arzt.
Was folgte, waren eine Hormontherapie und ein operativer Eingriff. Beides unnötig, wie die 40-Jährige heute sagt. Denn krank sei sie nie gewesen. Sie sei einfach weder Mann noch Frau. Michaela Raab ist intersexuell, trägt also Merkmale beider Geschlechter in sich.
Ärzte des Uni-Klinikums Erlangen hätten sie vor den Eingriffen nicht ausreichend aufgeklärt, sagt Raab. Daher hat sie die Klinik und einen Arzt auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt.
Am heutigen Donnerstag wird der Fall vor dem Nürnberger Landgericht verhandelt. Es ist der zweite solche Prozess in Deutschland. Die Klinik will sich vor Prozessbeginn nicht dazu äußern.
Sie selbst bezeichnet sich als Zwitter
Sich selbst bezeichnet die 40-Jährige aus dem mittelfränkischen Landkreis Roth als Zwitter. "Ich habe männliche Anlagen, die sich aber nicht ausreichend entwickelt haben. Und ich hatte eine Scheide."
Dass sie die männlichen Chromosomen X und Y in sich trägt und nicht zweimal X wie eine Frau, wusste Raab lange nicht. Sie erfuhr es erst Jahre später, als sie Einsicht in ihre Krankenakte nahm.
Eine Frauenärztin habe bei ihr zwar einen Gentest gemacht, ihr das Ergebnis aber nicht mitgeteilt, berichtet Raab.
"Auch in Erlangen sagte man mir, dass was mit meinen Eierstöcken nicht stimmt und dass ich keine Kinder kriegen kann. Man hat mich in dem Glauben gelassen, dass die Entwicklung da nicht so richtig gelaufen ist."
Ihr vergrößertes weibliches Geschlechtsorgan wurde operativ verkleinert und sie bekam Östrogene verordnet. Doch dadurch habe sie recht schnell zahlreiche gesundheitliche Probleme bekommen, die schnell immer schlimmer wurden - bis sie sogar ihren Job aufgeben musste.
Raab litt unter Knochenschmerzen, Migräne, Sehstörungen und Depressionen. Heute ist sie voll erwerbsunfähig.
Verbot von Genitaloperationen an Kindern gefordert
Im Alter von 34 Jahren stieß sie auf den Verein Intersexuelle Menschen, in dem sie inzwischen aktiv ist. "Da habe ich entdeckt, dass dort fast jeder ähnliche Probleme hat wie ich. Und dort hat man mich aufgeklärt, dass ich nie eine Frau war."
Danach habe sie umgestellt von Östrogen auf Testosteron. "Und seitdem kann ich zumindest wieder existieren", sagt Raab.
Die "Zwangstranssexualisierung", der man auch sie unterzogen habe, finde meist schon in der Kindheit statt, sagt Raab. Sie und der Verein Zwischengeschlecht fordern daher ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern.
Betroffene sollten später selber entscheiden können, ob sie eine Operation wollen oder nicht - und wenn ja, welche. Doch man kann sich leicht vorstellen, dass Eltern betroffener Kinder in so einer Situation vor keiner leichten Entscheidung stehen.
Unklare Rechtslage
Intersexuelle fordern auch für Erwachsene eine dritte Kategorie neben Frau und Mann. Allerdings sei "die Rechtslage noch völlig ungeklärt", kritisiert Lucie Veith vom Bundesverband Intersexuelle Menschen.
Wie viele Intersexuelle es in Deutschland gibt, ist nicht bekannt. Nach Schätzungen des Ethikrates könnten es etwa 80.000 sein. Mit Transsexualität, dem Gefühl, im Körper des falschen Geschlechts zu leben , hat Intersexualität medizinisch nichts zu tun.
Vor Gericht will Raab 250.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld erstreiten, außerdem 1600 Euro monatliche Rente. Raab: "Das war das, was ich zuletzt verdient habe".
In einem ersten solchen Prozess in Köln hatte eine Krankenpflegerin 2008 einen juristischen Sieg gegen einen Chirurgen erzielt. Nach langem Leidensweg und unfreiwilligem Leben als Mann hatte sie den Arzt wegen einer 30 Jahre zurückliegenden Operation verklagt.
Das Kölner Landgericht entschied damals, die folgenreiche Operation sei ein rechtswidriger Eingriff gewesen. Der Mediziner habe seiner damals 18 Jahre alten Patientin die weiblichen inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie vorher umfassend aufgeklärt zu haben.