Umgang mit der elektronischen Patientenakte
Jurist zur ePA: Es drohen keine grundsätzlich neuen Pflichten und Risiken
Mit der ePA ändert sich zwar die Art der Dokumentation und der Aufklärung, aber Ziele und Inhalte ändern sich nicht, sagt KBV-Justiziar Dr. Christoph Weinrich. Der Behandlungsprozess bleibe gleich.