Umwandlung in Gesundheitszentren
KBV-Chef Gassen zur Klinikreform: Keine Vorhaltekosten „für Betten, die niemand braucht“
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt davor, dass die Krankenhausreform scheitern könnte. Die Ambulantisierung müsse gestärkt werden. Die jüngste Vereinbarung von Bund und Ländern sieht KBV-Chef Gassen nur als ersten Aufschlag.
Veröffentlicht:Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor einem Scheitern der geplanten Krankenhausreform und fordern eine bessere Vernetzung von Kliniken und Praxen. „Wenn die Ambulantisierung durch Einbindung der Praxen nicht gestärkt wird und die Auswahl der richtigen Kliniken nicht klug und strategisch koordiniert wird, dann wird diese Reform scheitern“, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag). In Deutschland gebe es weiterhin „absurd viele“ stationäre Eingriffe, konstatierte Gassen. „Noch immer werden viel zu viele Behandlungen stationär erbracht und Versichertengelder verschleudert.“
„Eigentliche Arbeit steht noch aus“
Es sei auch keine Lösung, Häusern, die keine relevanten Patientenzahlen mehr versorgen, Vorhaltekosten zu erstatten „für Betten, die niemand braucht“, sagte Gassen weiter. Auch da müsse bei den Reformplänen „erheblich“ nachgebessert werden. Die jüngste Vereinbarung von Bund und Ländern sieht der KBV-Chef nur als einen ersten Aufschlag. „Die eigentliche Arbeit steht noch aus.“
Krankenhausreform in der Diskussion
Klinikreform: Kassen und Unikliniken stimmen Steuerung über Leistungsgruppen zu
Gassen forderte, Häuser mit 40, 50 oder 100 Betten und geringer Auslastung „sollten geschlossen oder da, wo es sinnvoll ist, in Gesundheitszentren umgewandelt werden“. Dort können Praxen angesiedelt werden, die nicht jeden Tag von früh bis spät besetzt sind, wo aber an festgelegten Tagen Hausärzte und Fachärzte Patienten versorgen.
Bund und Länder hatten sich zu Wochenbeginn auf Eckpunkte für die Klinikreform verständigt. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) will nun über den Sommer einen Gesetzentwurf dazu erarbeiten. In Kraft treten soll die Reform Anfang 2024.
Erhebliche Kritik an den Plänen gibt es unter anderem aus Bayern, aber auch von Verbänden. (dpa)