Bundesagentur für Arbeit
KBV bittet Arbeitsminister um Klarstellung zu Kurzarbeitergeld
Hubertus Heil soll es richten und die Arbeitsagentur dazu bewegen, Vertragsärzten mit hohem Privatanteil doch Kurzarbeitergeld zu bewilligen.
Veröffentlicht:Berlin. Die interne Anweisung der Bundesagentur für Arbeit, Vertragsarztpraxen hätten aufgrund des für sie gedachten sozialrechtlichen „Schutzschirms“ grundsätzlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, sorgt für erheblichen Unmut in der Ärzteschaft.
Die KBV hat sich jetzt an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil mit der Bitte „um Klarstellung“ gewandt, „dass die Frage des Anspruchs immer Ergebnis einer Einzelfallprüfung sein müsse“. Das teilte die KBV am Mittwochnachmittag mit.
Nicht alle Einnahmen von Schutzschirm erfasst
Die KBV argumentiert, dass Einnahmen etwa aus privatärztlicher oder arbeitsmedizinischer Tätigkeit oder Honorare für Leistungen aus Selektivverträgen nicht vom Schutzschirm erfasst würden. Dieser deckt nur Umsätze mit GKV-Patienten ab.
Da solche Leistungen „einen durchaus hohen und nicht allgemein pauschalierbaren Anteil ausmachen könnten“, werde es Praxen geben, die „trotz des ‚Schutzschirms‘ Einnahmeverluste aufweisen, die die Voraussetzungen für die Zahlung von Kurzarbeitergeld erfüllen“. Ohne dies seien „betriebsbedingte Kündigungen unvermeidlich“. Deshalb müssten „alle Anträge im Einzelfall geprüft werden“.
Auch SpiFa will Rechtssicherheit
Mit gleichlautender Forderung hat sich am Mittwoch auch der SpiFa (Spitzenverband Fachärzte Deutschlands) zu Wort gemeldet und die Regierung aufgefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen. Nach Ansicht des Fachärzteverbands ist die interne Weisung der Bundesagentur „fehlerhaft und muss darum dringend korrigiert werden“. (cw)