Telematikinfrastruktur
KIM-Dienste: Arbeiten Software-Hersteller an der KBV vorbei?
Die KV-Vertreter in Hessen werfen den Herstellern von Praxis-EDV-Systemen in einer Resolution vor, den KIM-Dienst kv.dox bei der Kompatibilität gezielt außen vor zu lassen. Die Branche zeigt sich überrascht.
Veröffentlicht:Frankfurt/Main. Arbeiten die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) bei der Interoperabilität von KIM-Lösungen an der KBV vorbei, um ihre eigenen Produkte besser vermarkten zu können? Davon ist zumindest die Vertreterversammlung der KV Hessen überzeugt.
Konkret geht es um kv.dox, einen von der KBV im Dezember vergangenen Jahres auf den Markt gebrachten und zertifizierten Dienst zur sicheren digitalen Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Der Dienst ist eines von mehreren KIM-Angeboten für Vertragsärzte.
Dieser sei bisher „mit keinem der gängigen Praxisverwaltungssysteme (PVS) kompatibel“, heißt es in einer Pressemitteilung der KVH. Gesetzliche Vorgaben würden von den Herstellern „offensichtlich gezielt unterlaufen“. Niedergelassene Ärzten müssen einen KIM-Dienst nutzen, sobald sie beispielsweise digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die Krankenkassen verschicken, wie das ab Oktober geplant ist. Auch E-Arztbriefe müssen via KIM verschickt werden, wenn dafür ein Honorar für den digitalen Versand fließen soll.
Mit keinem bestehenden PVS kompatibel
In einer Resolution an Gesundheitsminister Spahn fordert die KVH nun das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, die beschlossenen gesetzlichen KIM-Vorgaben durchzusetzen und auch zu überwachen. „kv.dox arbeitet aktuell mit keinem der bestehenden Praxisverwaltungssysteme zusammen. Dabei ist es gesetzlich formulierter Auftrag an die PVS-Hersteller gewesen, hier einheitliche Schnittstellen und eine Kompatibilität herzustellen. Stattdessen bietet jeder PVS-Hersteller sein eigenes System an“, heißt es in der Resolution.
Dadurch würden die Praxen dazu gezwungen, KIM-Dienste dieser Systeme zu nutzen bzw. zu kaufen. Das BMG müsse von den Unternehmen die Kompatibilität mit kv.dox zeitnah einfordern, betont die KVH. Gegebenenfalls seien Sanktionen gegenüber den PVS-Herstellern erforderlich.
„Wahlfreiheit eingeschränkt“
Die KBV hatte bereits im März vom Bundesgesundheitsministerium gefordert, Sanktionen gegen die PVS-Hersteller zu prüfen. „In diesem Zusammenhang regen wir eine Prüfung an, ob die Möglichkeit besteht, Bußgelder zu verhängen, wenn von der gematik zugelassene Anbieter nachweislich eine freie Wahl von KIM-Diensten erschweren, verzögern oder gänzlich verhindern“, heißt es in einem Brief von KBV-Vorstand Thomas Kriedel an das BMG, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt. „Durch das Verhalten derart agierender PVS-Anbieter wird die Wahlfreiheit der Vertragsärzte in einem Umfeld noch weiter eingeschränkt, das ohnehin nicht geeignet ist, einen wettbewerblichen Prozess zu ermöglichen.“
Die Hersteller zeigen sich angesichts der Vorwürfe erstaunt: „Die Äußerung kommt für uns überraschend, da die KV mit uns dazu noch nicht gesprochen hat“, erklärt Valentin Willaredt, Sprecher des Bundesverbands Gesundheits-IT auf Nachfrage. „Aus unserer Sicht wurde durch die Bestätigung durch die gematik attestiert, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden.“(kaha)