Patientenrechte
KV Bayerns will das Patienten-Datenschutz-Gesetz nachbessern
Die KVB will erreichen, dass der Bundesrat vor der Verabschiedung des PDSG den Vermittlungsausschuss anruft. Damit schlägt sie in die gleiche Kerbe wie der Bundes-Datenschutzbeauftragte.
Veröffentlicht:München. Wegen Risiken für Patientenrechte und Datenschutzproblemen sieht die KV Bayerns (KVB) dringenden Gesprächsbedarf mit der bayerischen Staatsregierung zum Thema Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG). „Ziel ist, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft, so dass ein PDSG formuliert wird, das Patientendaten wirksam schützt, Patientenrechte wahrt, medizinischen Mehrwert liefert und damit die Basis einer verantwortungsvollen Digitalisierung bilden kann“, erklärt die KVB-Vorstandsriege Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Claudia Ritter-Rupp.
Mit diesem Schritt unterstützt die KVB die Forderungen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber. Dieser habe klar gemacht, dass das PDSG in seiner aktuellen Form die europarechtlichen Regelungen der Datenschutzgrundverordnung nicht erfüllt, so die KVB. „Damit ist das Gesetz nicht nur jederzeit juristisch angreifbar, sondern kostet durch zu erwartende Klagen Vertrauen, Zeit und Geld.“, heißt es weiter.
Klagen kosten Vertrauen, Zeit und Geld
Nach 15 Jahren der Diskussion sei es an der Zeit, den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Bayern Planungssicherheit zu geben und eine Digitalisierung zu ermöglichen, die außer dem administrativen Nutzen für Kassen auch die medizinische Versorgung verbessere.
„Wir sind als Ärzte unseren Patienten verpflichtet. Uns geht es darum, dass unsere Patienten wissen, wer ihre medizinischen Daten einsehen kann und dass sie darüber bestimmen können, wem sie wann und in welchem Umfang Einsicht in diese hochsensiblen Informationen gewähren“, so der KVB-Vorstand.
Das Vertrauen zwischen Arzt und Patient könne in Zeiten der Digitalisierung nur durch ein Verhältnis auf Augenhöhe, Transparenz und Ehrlichkeit erhalten werden. Daher fordere die KVB eine Digitalisierung, die diesem Anspruch gerecht wird. „Weiteren Zeitverzug durch heute schon vorhersehbare Klagen können wir nicht akzeptieren – finanzielle Mittel der Versicherten dürfen nicht verschwendet werden“.
Gesundes Verhältnis von Nutzen und Risiko
Verantwortung bei der Umsetzung der Digitalisierung bedeute auch, dass der erhoffte Mehrwert in der medizinischen Versorgung vor einer bundesweiten Einführung nachgewiesen werde und in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehe. Dieses sei jedoch derzeit nicht der Fall, so die KVB.
„Bis heute wird nur die technische Funktionalität geprüft, doch schon bei der Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur (TI) hapert es, wie der mehrwöchige Ausfall der Konnektoren in der jüngsten Vergangenheit eindrucksvoll gezeigt hat.“