Richtgrößen
KV Berlin widerspricht Prüfstelle
Die Ergebnisse der Richtgrößenprüfungen für 2011 alarmieren die KV Berlin. Weil das Verordnungsvolumen von 2009 zugrunde gelegt werden soll, könnte sich das Regressrisiko erhöhen.
Veröffentlicht:BERLIN. Die KV Berlin übt scharfe Kritik an der Praxis der Arzneimittel-Richtgrößenprüfung für das Verordnungsjahr 2011. Die Prüfungen sind erstinstanzlich im Jahr 2013 gelaufen. Die KV geht dagegen in Widerspruch.
Sie kritisiert, dass die Berechnung des Fachgruppendurchschnitts durch das Prüfungsamt von den vereinbarten Regeln abweicht. In einer Ergänzungsvereinbarung zu der vom Schiedsamt festgelegten Richtgrößenvereinbarung für 2011 ist laut KV festgelegt worden, dass für die Berechnung des Durchschnitts nicht das Verordnungsvolumen aus 2011 zugrunde gelegt wird, sondern das aus dem Jahr 2009.
Hintergrund ist, dass in einigen Fachgruppen das Verordnungsvolumen von 2009 bis 2011 deutlich gesunken ist. Das gilt zum Beispiel für die Rheumatologen.
Der Fachgruppen-Durchschnitt ist vor allem für die Anerkennung der Praxisbesonderheiten bei Überschreiten der Richtgröße wichtig. Im Ergebnis müsse ein Rheumatologe in Berlin nun in einer Richtgröße von 675 Euro eine Durchschnittsgröße von 794 Euro unterbringen, so KV-Vorstand Burkhard Bratzke.
Auch die Rheumatologen in Berlin setzen sich gegen diese Prüfpraxis zur Wehr. Im Durchschnitt habe ein Rheuma-Spezialist dort etwa 45.000 Euro Quartalumsatz, so der Vorsitzende des Berufsverbands der Rheumatologen in Berlin, Karsten Wolbart. Das ergibt sich aus einem Fallwert von 49 Euro bei durchschnittlich 975 Scheinen.
Die aktuellen Richtgrößenprüfungen nach der oben geschilderten Praxis können nach seinen Angaben zu einer Regresssumme von 180.000 Euro führen. "Das wäre das Ende dieser Praxis", so Wolbart.
Laut KV Berlin sind die Rheumatologen zwar die Hauptbetroffenen, doch das Problem gelte auch für andere Fachgruppen. Deshalb gehe die KV in allen Verfahren in Widerspruch. Doch: "Der Beschwerdeausschuss hat dem aus unserer Sicht völlig falschen Berechnungsverfahren der Prüfungsstelle Recht gegeben", so Bratzke.
Er wies darauf hin, dass der KV-Vorstand für Entscheidungen dieser Prüfung persönlich haften würde: "Wir wollen frühzeitig klar machen, dass wir diesen grundsätzlichen Fehler auf keinen Fall mittragen wollen."