Vorwurf der Vorteilsannahme

KV-Chef vor Gericht

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POTSDAM. Prozessauftakt für Dr. Hans-Joachim Helming: Der Vorsitzende der KV Brandenburg (KVBB) muss sich ab heute vor dem Potsdamer Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme verantworten.

Es geht um einen Vorfall im Jahr 2008: Damals soll Helming die Einladung einer Potsdamer EDV-Firma, die auch die KV Brandenburg wiederholt beliefert haben soll, zur Potsdamer Schlössernacht angenommen haben - inklusive Schifffahrt samt Bewirtung, Besuch der Schlössernacht im VIP-Bereich und Bustransfers. Der Gesamtwert soll bei mindestens 840 Euro liegen. (ami)

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