KVNo warnt vor unangemessenen Klinikforderungen

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Niedergelassene Ärzte müssen Patienten, die im Krankenhaus ambulant operiert werden, nicht die dafür benötigten Arznei- und Hilfsmittel verordnen. Darauf macht die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) aufmerksam. Viele Kliniken verlangten von den überweisenden Ärzten solche Verordnungen, heißt es in der aktuellen Ausgabe der Mitgliederzeitschrift KVNo Aktuell.

"Treten Sie entsprechenden Wünschen von Krankenhausträgern bitte entgegen", fordert die KVNo. Schließlich belasteten die Verordnungen das Arzneimittelbudget der Ärzte. "Der Vertrag zum ambulanten Operieren und zu stationsersetzenden Eingriffen im Krankenhaus sieht vor, dass die Versorgung des Patienten in der Regel für den Zeitraum von bis zu drei Tagen nach Durchführung des Eingriffs durch den Krankenhausträger zu sichern ist."

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

MVZ

Augenärzte stellen sich gegen Investoren mit Marktmacht

Tipps für die Praxis

So entwickeln Sie Ihre Arztpraxis strategisch weiter

Freie Berufe

Dreiviertel aller Psychotherapeuten sind weiblich

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fallbericht

Schäden an der Netzhaut nach dem Haarefärben

Leitartikel

Bundesweiter ePA-Roll-out: Reif für die E-Patientenakte für alle

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?