E-Health-Gesetz

Kammern und Verbände sind noch nicht zufrieden

Beim Aufbau der Telematikinfrastruktur und dem zugehörigen E-Health- Gesetz ist nach Ansicht von Kammern, KBV und Verbänden noch längst nicht alle Arbeit getan. Auf Kritik stoßen nicht nur die geplanten Sanktionen.

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BERLIN. Nicht nur Ärztekammer, KBV und GKV-Spitzenverband haben die Möglichkeit genutzt, bevor das E-Health-Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, den Zeitplan und die Komponenten für die künftige Telematikinfrastruktur auf Herz und Nieren zu prüfen. Auch von vielen Verbänden gab es - oft kritisches - Feedback.

Denn das Gesetz scheint an vielen Stellen Berufsgruppen, telemedizinische Anwendungen und vor allem die Patienten noch nicht ausreichend zu berücksichtigen.

ABDA und Bundesapothekerkammer: Die Apotheker kritisieren nach wie vor an dem Gesetzentwurf, dass sie in Sachen Medikationsplan zu kurz kommen. Eine tatsächliche Verbesserung in der Arzneimitteltherapiesicherheit sei nur zu erreichen, wenn die Informationen des hauptsächlich betreuenenden Arztes, der hauptsächlich betreuenden Apotheke und die Eigenauskunft des Patienten zusammengeführt würden.

Außerdem sprechen sie sich für einen verbindlichen 2D-Barcode auf dem vorerst auf Papier geführten Plan aus, damit Heilberufler die Daten nicht händisch in ihr EDV-System übertragen müssen.

BÄK und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: Ausdrücklich begrüßt wird die "zügige Einführung von elektronischen Arzt- und Entlassbriefen".

Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jedoch mit dem E-Health-Gesetz auch eine zugehörige qualifizierte elektronische Signatur (QES) festgeschrieben werden. Sorgen bereitet Kammer und Kommission zudem, dass auch Angehörige eines anderen Heilberufs Zugriff auf die Notfalldaten außerhalb eines Notfalls haben sollen.

Damit laufe der Notfalldatensatz Gefahr, zur kleinen E-Patientenakte ausgeweitet zu werden. Es wird daher gefordert, die elektronische Patientenakte - mit PIN-Schutz - als verbindliche Anwendung ins Gesetz aufzunehmen.

Bundespsychotherapeutenkammer: Die Psychotherapeuten fühlen sich bislang völlig außen vor gelassen, da sie namentlich nicht im Gesetzentwurf genannt werden. Das sollte sich nach ihrer Meinung schleunigst ändern. Und bei der Förderung einzelner Anwendungen sollte stärker berücksichtigt werden, wie sich der Einsatz in den einzelnen Berufsgruppen refinanzieren lasse - die Psychotherapeuten wünschen sich daher berufsgruppenspezifische Zuschläge.

Deutscher Hausärzteverband: Der Verband sieht beim Medikationsplan vor allem den Hausarzt als koordinierende Stelle. Das sollte im Gesetz eindeutig geregelt werden. Eine Ausnahmeregelung sollte nur dann gelten, wenn der Patient keinen festen Hausarzt gewählt hat.

Zudem will der Verband mehr Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der Telematikinfrastruktur, und zwar als Mitglied im Beirat der gematik. Denn die Selektivverträge seien mittlerweile fester Bestandteil der medizinischen Versorgung und der IT-Struktur der Leistungserbringer.

Deutsche Krankenhausgesellschaft: Sehr laute Kritik kommt von der Krankenhausgesellschaft. Die Krankenhäuser würden bei der Einführung telematischer Anwendungen systematisch "in die zweite Reihe" gestellt. Von der den Vertragsärzten "ganz selbstverständlich zugesprochenen Vergütung" für die Erbringung telematischer Leistungen blieben sie in der Regel ausgeschlossen, heißt es.

Zwischenzeitlich drohe wegen der sanktionsbewehrten Fristen für die Einführung telematischer Anwendungen sogar ein Ausschluss der Kliniken von den anstehenden Erprobungsmaßnahmen, moniert die DKG weiter. Weil die Kliniken angeblich nicht originär vom Versichertenstammdatenmanagement betroffen seien.

Deutscher Pflegerat: Ähnlich wie die Apotheker und Psychotherapeuten fordern auch die Pflegeberufe und Physiotherapeuten eine stärkere Berücksichtigung bei der Telematikinfrastruktur. Die "lesende und schreibende Zugriffsberechtigung für Pflegefachpersonen" auf die für die Versorgung von Patienten notwendigen Informationen müsse im E-Health-Gesetz verankert werden.

GKV-Spitzenverband: Für die Kassen ist ein Vorankommen beim Aufbau der Telematikinfrastruktur wichtig. Laut ihrem Spitzenverband haben sie bisher als alleinige Kostenträger in der gematik bis zu eine Milliarde Euro in das Digitalprojekt samt Gesundheitskarte investiert.

Die finanzielle Belastung der Beitragszahler sei nur zu rechtfertigen, wenn es endlich gelinge, die Telematikinfrastruktur zu errichten. Kritik gibt es nach wie vor auch an den geplanten Sanktionen für Fristversäumnisse: Für technische Probleme auf Anbieterseite könne man nicht undifferenziert die Gesellschafter der gematik abstrafen.

KBV: Auch die KBV stört sich nach wie vor an den angedrohten Sanktionen. Ähnlich wie der GKV-Spitzenverband sieht sie "schlussendlich" die beauftragten Industrieunternehmen für die "termin- und kostengerechte Bereitstellung" der einzelnen Telematik-Komponenten verantwortlich.

Man würde durch die Sanktionen den Ärzten für bereits erbrachte Leistungen die Vergütung kürzen. Und da auch der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten einen nicht unbeachtlichen Aufwand in den Praxen verursacht, müsse es hierfür ebenso eine Form der Vergütung geben.

Sozialverband VDK Deutschland: Laut Sozialverband muss das Gesetz eine verbindliche Frist auch für die elektronische Patientenakte vorsehen. Denn sie schaffe insbesondere für ältere und chronisch kranke Patienten mehr Therapiesicherheit - und sei in vielen europäischen Ländern längst Standard.

Bitkom: Für den Hightech-Verband ist der festgeschriebene Zeitplan ein guter Schritt nach vorn. Mit Sorge betrachte man jedoch, dass sich der Referentenentwurf nicht auf die Errichtung einer einzigen und hochsicheren Telematikinfrastruktur konzentriere, sondern die Ausschüttung von Telematikzuschlägen unabhängig von der Nutzung der Telematikinfrastruktur gewähre. "Und damit implizit eine Bestandsgarantie für Parallelnetze erteilt", heißt es in einer Stellungnahme.

Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg): Insgesamt wertet der Verband den Gesetzentwurf positiv - vor allem die Etablierung eines digitalen Notfalldatensatzes sowie den Ansatz zur Einbindung der Patienten durch das Patientenfach. Dieses soll als Ablage für elektronische Daten, die vom Patienten selbst gewählt werden können, dienen.

"Uns gehen diese Vorschläge jedoch noch nicht weit genug. Richtig und konsequent wäre es an dieser Stelle, allen Versicherten ein Recht auf eine von ihnen frei zu wählende Patientenakte einzuräumen", sagt bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt.

Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP): Beim Medikationsplan müsste, so die BAGP, nicht nur die regelmäßige Aktualisierung sichergestellt werden. Sofern ein Medikationsplan sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form existiere, müssten beide Pläne auch synchronisiert werden.

Außerdem erfordere dies die Abstimmung der verschiedenen Fachärzte untereinander. In Sachen Telemedizin fordert die Arbeitsgemeinschaft, Versorgungsengpässe bzw. den Ärztemangel in strukturschwachen Räumen "nicht durch Technik zu lösen", hier seien vielmehr politische Lösungen notwendig.

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI): Der BPI sieht im vereinfachten Datenaustausch eine Chance auf mehr Effizienz im Gesundheitswesen. Er mahnte aber auch, dass die Patientendaten nicht in unbefugte Hände geraten dürften und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten zu schützen.

Allerdings dürfe man die digitale Entwicklung politisch nicht verschlafen. Angesichts der Gesundheits-Apps und der Bereitwilligkeit von Menschen, auch persönliche und sensible Daten im Internet auszutauschen, könnte der geschützte Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur ins Hintertreffen geraten, so der Verband.

Bundesverband Medizintechnologie (BVMed): Der Verband spricht sich für die Aufnahme von Telemonitoring-Verfahren in das Gesetz auf - bisher ist nur die teleradiologische Befundung fest im Gesetzestext verankert. Dabei geht es dem BVMed beispielsweise um die telemedizinische Versorgung und Nachsorge von Patienten mit Herzschrittmachern.

"In zahlreichen Studien konnte nachgewiesen werden, dass die Telekardiologie die Mortalität senkt, die Lebensqualität der Patienten steigert und hilft, Kosten zu sparen", sagt BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt.

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): Die Verbraucherorganisation begrüßt einerseits die mit starken Sanktionen und Anreizen verbundene Gesetzesinitiative, "um den zögerlichen Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien im deutschen Gesundheitswesen mit Nachdruck voranzubringen".

Für alle Verbraucher sei allerdings die Möglichkeit zur Ablehnung von Anwendungen grundlegend. Außerdem fehlen dem vzbv Anreize im Bereich der Kommunikation zwischen Arzt und Patient.

Bündnis Stoppt die e-Card: Das Bündnis lehnt die Gesundheitskarte und ihre zugehörige Telematikinfrastruktur nach wie vor ab. Die bessere Alternative zum Notfalldatensatz auf der eGK sei der Europäische Notfallausweis (ENA).

Der Papierausweis koste wenig und bleibe in der Hand der Versicherten, so das Bündnis. Auch für einen Medikationsplan werde keine Datenautobahn benötigt, denn der sei in vielen Fällen schon "gelebte Wirklichkeit". (reh)

Lesen Sie dazu auch: Gesundheitskarte und Co.: E-Health-Gesetz auf dem Prüfstand

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