Landessozialgericht
Krankenkasse muss Hautstraffung nach Gewichtsabnahme im Regelfall nicht bezahlen
Nur wenn überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme eine behandlungsbedürftige Krankheit verursachen, müssen Krankenkassen für eine straffende Operation aufkommen, urteilt ein Landessozialgericht.