Landessozialgericht NRW
Kasse muss nicht für Zolgensma® zahlen
Das Landessozialgericht Essen hat einen Eilantrag auf Kostenübernahme für die noch nicht zugelassene Gentherapie Zolgensma® zurückgewiesen.
Das Landessozialgericht Essen hat einen Eilantrag auf Kostenübernahme für die noch nicht zugelassene Gentherapie Zolgensma® zurückgewiesen.
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