Zyto-Ausschreibung

Kassen appellieren an SPD

In einem Brandbrief an die SPD-Politikerin Martina Stamm-Fibich betonen Kassenverbände die Vorteile von Zyto-Ausschreibungen auf Apotheken-Ebene.

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BERLIN. Gleichsam auf den letzten parlamentarischen Metern des Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AMVSG) hoffen die Kassen, das geplante Ausschreibungsverbot für Zytostatika-Zubereitungen auf Apotheken-Ebene noch kippen zu können. In einem jetzt bekannt gewordenen Brief mehrerer Kassenverbände, darunter AOK Bundesverband, vdek sowie der Dachverband der Betriebskrankenkassen, wird die SPD-Gesundheitsexperting Martina Stamm-Fibich gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Zyto-Ausschreibungen mit zubereitenden Apotheken weiterhin möglich bleiben.

Das AMVSG, das demnächst vom Bundestag verabschiedet werden soll, sieht unter anderem vor, dass die Kostenträger künftig nurmehr landesweit einheitlich und nur mit Herstellern Rabatte auf Krebsmittel vereinbaren dürfen. Mit den Apothekern sollen wie gehabt kollektivvertraglich Abschläge auf deren Listen-Einkaufspreise ausgehandelt werden können. Anlass zu der Gesetzesänderung gaben sich häufende Klagen über Versorgungsprobleme infolge exklusiver Lieferverträge mit Zytostatika zubereitenden Apotheken.

Vertane Chance

Die Kassen halten dagegen, dass sich mit apothekenexklusiven Rabattverträgen "GKV-weit Einsparungen von jährlich 600 bis 700 Millionen Euro realisieren" ließen. Das Einsparpotenzial bei Rabattverträgen mit Krebsmittel-Herstellern betrage laut Bundesgesundheitsministerium nur maximal 250 Millionen Euro. Darüber hinaus, argumentieren die Kassen, werde mit einem Verbot apothekenindividueller Ausschreibungen auch "die Chance vergeben, in einem wachsenden, aber manipulationsanfälligen Markt Transparenz und Effizienz zu schaffen". Außerdem könne man selektivvertraglich Einfluss auf Qualität, Service, personelle Ausstattung der Apotheke oder auch deren Informationspflichten nehmen.

Dem stehe eine "wie auch immer motivierte Auswahl der Apotheke durch den Arzt" entgegen. Wobei den Ärzten gleich pauschal Komplizenschaft mit den Offizinbetreibern unterstellt wird: Die Auswahlentscheidungen der Onkologen seien "intransparent, die Versorgung in der Folge unwirtschaftlich".

Für besonders problematisch an der geplanten Gesetzesänderung halten die Kassen schließlich den Eingriff in bestehende Rabattvereinbarungen. Tatsächlich ist vorgesehen, dass Altverträge spätestens drei Monate nach Inkrafttreten des AMVSG beendet werden. Das sei nicht nur aus Gründen des Vertrauensschutzes abzulehnen. "Seit Jahren etablierte Versorgungspfade", heißt es etwas sehr pathetisch, würden gekappt und die Patienten einer "unsicheren Versorgungszukunft überantwortet". (cw)

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