Inflation
Kassen und KBV beraten Energiekostenzuschläge
Radiologen, Strahlentherapeuten und Dialysepraxen sollen demnächst auch EBM-seitig Unterstützung erhalten, ihre Stromkosten stemmen zu können.
Veröffentlicht:Berlin. GKV-Spitzenverband und KBV verhandeln aktuell im Bewertungsausschuss (BA) darüber, Energiekostenzuschläge in den EBM aufzunehmen. Das geht aus einer zu Wochenbeginn veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Wie es heißt, werde „derzeit ein Konzept beraten“, wonach „einzelne, in relevanter Größenordnung betroffene Arztpraxen Energiekostenzuschläge für den Zeitraum ab 1. Januar 2023 abrechnen können“. Hauptsächlich soll das wohl für Radiologen, Strahlentherapeuten und Dialysepraxen gelten. Die BA-Beratungen hierzu könnten den Regierungsangaben zufolge „bis Ende Februar abgeschlossen“ sein.
Keine Einschränkung der ambulanten Versorgung bekannt
In ihrer Anfrage hatten die Unionsabgeordneten insbesondere wissen wollen, wie sich die Verteuerung von Strom und Gas auf die ambulante Versorgung auswirken. Bis dato offenbar nicht nennenswert: Der Bundesregierung sei jedenfalls „nicht bekannt, dass es aufgrund der steigenden Energiekosten und Inflation zu Einschränkungen in der ambulanten Versorgung gekommen ist“, heißt es weiter.
Davon, dass inflationsbedingt Praxen schon aufgegeben hätten, hat die Regierung ebenfalls noch nichts gehört. Was auch die oben bereits genannten Fachgruppen einschließe, die typischerweise besonders stark unter den hohen Energiekosten leiden dürften. In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort versichert die Bundesregierung, „die Energiekrise fortlaufend beobachten und weiteren Handlungsbedarf zum Schutz der Leistungserbringer aus dem ambulanten Bereich prüfen“ zu wollen.
Regierung verweist auf Härtefallregelung für KMU
Zudem wird auf die Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hingewiesen, die trotz der Soforthilfen im Dezember sowie der Strom- und Gaspreisbremse noch stark von Energie-Mehrkosten betroffen sind. Diesen KMU werde mit einer Milliarde Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds unter die Arme gegriffen; für Antrags- und Zuteilungsregularien sind die Länder zuständig.
Abschließend betont die Regierung aber auch, dass sie – jedenfalls was Praxen betrifft – weder erster noch alleiniger Adressat für Forderungen nach finanziellen Hilfen zum Inflationsausgleich sei. Eingedenk des Sicherstellungsauftrages der KVen falle es „in den Verantwortungsbereich der Selbstverwaltung zu entscheiden, ob und gegebenenfalls welcher Maßnahmen es aufgrund der gesteigerten Energie- und Inflationskosten, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, bedarf“. (cw)