Ungleichbehandlung rechtmäßig
Bundessozialgericht: Kein Betriebsrenten-Freibetrag für freiwillig GKV-Versicherte
Dass der für Betriebsrentenbezüge geltende Krankenversicherungs-Freibetrag nur für Pflichtversicherte gilt, verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, urteilt das Bundessozialgericht.