Arbeitsunfall
Kein Tinnitus durch Lautsprecher
DORTMUND. Mehrfache Ausrufe über eine intakte Lautsprecheranlage können noch keinen Tinnitus auslösen. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden und damit die Klage eines Möbelverkäufers zurückgewiesen, der Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung einklagen wollte.
Der Mann führte eine Schädigung seines Hörapparates darauf zurück, dass er in dem Möbelhaus, in dem er beschäftigt war, mehrfach ausgerufen worden war. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Einstufung als Arbeitsunfall ab. Sie ging nach den Befundunterlagen von einem stressbedingten Hörsturz aus.
Auch das Sozialgericht sah keinen Anhaltspunkt für einen Arbeitsunfall. Bei lebensnaher Würdigung hielten es die Richter für „schlechterdings ausgeschlossen“, dass selbst ein lautes Einsprechen in die Lautsprecheranlage einen nachhaltigen Hörschaden auslösen könnte. (iss)
Az.: S 17 U 1169/16