Mobbing

Keine Berufskrankheit

Veröffentlicht:

DARMSTADT. Gesundheitliche Probleme nach Mobbing am Arbeitsplatz sind weder eine Berufskrankheit noch ein Arbeitsunfall. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

Es gebe keine Berufsgruppe, die stärker als andere unter Mobbing leiden könne. Da es sich zudem zeitlich nicht auf ein bestimmtes Ereignis eingrenzen lasse, scheide auch ein Arbeitsunfall aus.

Im konkreten Fall hatte sich eine Frau aus dem Landkreis Fulda aufgrund von Gerüchten am Arbeitsplatz gemobbt gefühlt und psychische Probleme darauf zurückgeführt. Sie beantragte bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung.

Die Unfallkasse Hessen lehnte aber ebenso ab wie die Sozialrichter. Eine Revision wurde nicht zugelassen. (dpa)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Koalitionsvertrag im Pädiatrie-Check: „Man zeigte sich stets bemüht“

Lesetipps
Husten und symbolische Amplitude, die die Lautstärke darstellt.

© Michaela Illian

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?