Altenheime

Keine einseitigen Preiserhöhungen

Veröffentlicht:

BERLIN. Alten- und Pflegeheime dürfen Entgelte wegen veränderter Kosten nicht ohne Zustimmung ihrer Bewohner erhöhen. Das entschied kürzlich das Landgericht Berlin auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der Verband hat nach eigener Aussage seit 2011 über 100 Verträge zwischen Heimen und ihren Bewohnern geprüft und viele Anbieter abgemahnt.

"Wenn es für den Bewohner ohne veränderten Betreuungsbedarf teurer werden soll, geht dies in vielen Fällen nur mit seiner Zustimmung. In der Praxis nehmen sich Heimbetreiber dagegen oft pauschal einseitige Entgelterhöhungen heraus", so der vzbv.

Laut Landgericht verstößt das grundsätzlich gegen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie allgemeines Zivilrecht. (eb)

Landgericht Berlin, Az.: 15 O 181/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen