Altenheime

Keine einseitigen Preiserhöhungen

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BERLIN. Alten- und Pflegeheime dürfen Entgelte wegen veränderter Kosten nicht ohne Zustimmung ihrer Bewohner erhöhen. Das entschied kürzlich das Landgericht Berlin auf Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Der Verband hat nach eigener Aussage seit 2011 über 100 Verträge zwischen Heimen und ihren Bewohnern geprüft und viele Anbieter abgemahnt.

"Wenn es für den Bewohner ohne veränderten Betreuungsbedarf teurer werden soll, geht dies in vielen Fällen nur mit seiner Zustimmung. In der Praxis nehmen sich Heimbetreiber dagegen oft pauschal einseitige Entgelterhöhungen heraus", so der vzbv.

Laut Landgericht verstößt das grundsätzlich gegen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz sowie allgemeines Zivilrecht. (eb)

Landgericht Berlin, Az.: 15 O 181/12

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