Praxis-Nachfolger
Keine unumschränkte Inhaber-Mitsprache im Nachbesetzungsverfahren!
Einen Antrag auf Nachbesetzung darf ein abgabewilliger Praxischef im Regelfall nur einmal widerrufen, so das Bundessozialgericht.
Einen Antrag auf Nachbesetzung darf ein abgabewilliger Praxischef im Regelfall nur einmal widerrufen, so das Bundessozialgericht.
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